Zum Verkauf gelangt eines von ehemals drei Zollhäusern in herrlicher Lage von Mörbisch mit Blick auf den Neusiedlersee. Inmitten der hügeligen Ausläufer der Kulturstadt gelegen, zählt es sicher zu den besonders seltenen Projekten.
Der Zustand des Bestandsgebäudes ist sanierungsbedürftig. Neben der Revitalisierung besteht auch die Möglichkeit des weiteren Ausbaus: So liegt eine Architektenstudie aus 04/2022 für den Ausbau und die Revitalisierung des Objekts vor.
Bei dieser Studie sind insgesamt 8 Wohnungen mit unterschiedlichen Größen vorgesehen.
Alle Tops verfügen entweder über Loggien und Balkonen oder über Dachterrassen. Im Projekt sind insgesamt 10 Abstellplätze für PKWs vorgesehen.
Mörbisch ist aufgrund seiner Lage und dem beliebten Sommerfestspielen sehr begehrt Die Nachfrage nach Ferienwohnungen, Kurzzeitvermietungen aber auch nach ganzjährig nutzbaren Wohnungen ist sehr groß.
Flächen des Bestandobjekts aktuell
Grundstück: 781,00 m2 Bestandsfläche: 195,00 m2
Das vorhandene Gebäude besteht derzeit aus 4 Wohneinheiten und teilt sich wie folgt auf:
EG mit 2 Wohnungen
OG mit 2 Wohnungen
DG noch nicht ausgebaut
Keller
Die Aufteilung der Wohneinheiten ist nahezu ident.
Jedes Top weist eine Größe von rund 70 m2 auf und und teilt sich in 4 Zimmer, Bad, getrenntem WC sowie Vor- und Abstellraum auf.
Darüber hinaus bietet jede Wohnung einen Balkon mit freiem Grünblick und zum See
Die erstellte Studie kann selbstverständlich übermittelt werden und mit dieser auch eingereicht werden.
Noch wurde keine Baugenehmigung beantragt, jedoch wurden bereits Vorgespräche mit den zuständigen Behörden geführt.
Da bei diesem Projekt die Vorgaben des UNESCO Welterbes Neusiedler See eingehalten werden müssen, wurden auch zu diesem Thema bereits positive Gespräche geführt.
Mörbisch als Wirtschaftsfaktor und Tourismusregion
Die ruhige Lage in Mörbisch, einem der sehr begehrten Abschnitte am Ufer des Neusiedlersees, kann als ausgezeichnet bezeichnet werden.
Durch die vielen Veranstaltungen, die alljährlich hier durchgeführt werden und deren zahlreiche Besucher, ist die Nachfrage nach gepflegtem Wohnraum sehr gefragt.
Allein durch die Aufführungen der Seefestspiele Mörbisch zählt man jährlich rund 150.000 Gäste.
Zusätzlich ist die Oper im Steinbruch St. Magareten (etwa 110.000 Besucher) und der Family-Park bei Rust nur knapp 11 km entfernt.
Seebad Mörbisch ca. 3,5 km.
Rust ca. 9 km
Eisenstadt ca. 20 km
Flughafen Schwechat ca. 70 km
Wien ca. 80 km
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Barbara Forsthuber sehr gerne telefonisch unter Anbieter kontaktieren oder per Email an Anbieter kontaktieren zur Verfügung.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Apotheke <6.000m
Arzt <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <1.000m
Bäckerei <1.500m
Sonstige
Bank <1.000m
Geldautomat <1.000m
Post <1.500m
Polizei <6.000m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <8.500m
Flughafen <3.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.