Zum Verkauf steht eine gut geschnittene 2‑Zimmer‑Wohnung im Mezzanin eines gepflegten Wohnhauses in ruhiger Lage des 10. Wiener Gemeindebezirks. Die Wohnung verfügt über eine großzügige Wohnküche und bietet attraktives Potenzial zur Umgestaltung in eine 3‑Zimmer‑Wohnung.
Durch eine intelligente Neuaufteilung lässt sich der Grundriss optimal an moderne Wohnbedürfnisse anpassen. Die Wohnung eignet sich sowohl für Eigennutzer als auch für Anleger mit Blick auf Wertsteigerung und gute Vermietbarkeit.
Raumaufteilung (ca. 52,44 m²)Vorraum: 9,49 m²
Wohnzimmer: 18,76 m²
Schlafzimmer: 12,27 m²
Küche: 7,76 m²
Badezimmer: 2,94 m²
WC: 1,22 m²
Mezzaninlage
Großzügige Wohnküche
Umbau zu einer 3‑Zimmer‑Wohnung möglich
Funktionaler Grundriss
Ruhige Wohnstraße mit guter Infrastruktur
Kaufpreis: € 225.000,–
Provision: 3 % vom Kaufpreis zzgl. 20 % USt.
KontaktFür Fragen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an:
Frau Mag, Iman ALI
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Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Finanzierung und finden gemeinsam mit unseren langjährigen Partnern die besten Konditionen.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.000m
Höhere Schule <2.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <1.000m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <2.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
RECHTLICHE HINWEISE:
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir von Ihnen vor der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens sowie die Bestätigung über die Aufklärung des Rücktrittrechtes gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) benötigen. Anschließend freuen wir uns über eine Terminvereinbarung.
Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht (Bis 500.000 Euro) im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen. (Zu beachten sind die Bedingungen lt. Bundesministerium für Justiz).
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes fällig.
Wir können, aufgrund des bestehenden Geschäftsgebrauchs, als Doppelmakler tätig sein.
Die Angaben beruhen teilweise auf Informationen des Eigentümers und sind ohne Gewähr!
Es wird auf ein bestehendes Naheverhältnis zum Verkäufer hingewiesen.