Sonnige, neu vermessene, ganz leicht hanglagige Grundstücksliegenschaft mit insgesamt 2,739m² Fläche, wobei diese Fläche aus zwei Grundstücken wie folgt bestehen:
Die Lage der Grundstücke kann als sehr gut bewertet werden. Diese Grundstücke liegen an einer Gemeindestrasse in einer sehr ruhigen, guten und ländlichen Wohngegend mit weitläufiger Nachbarschaft.
Das 883m² Grundstück befindet sich im Bauland mit der Widmung Dorfgebiet und hat die Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,6.
Die Herstellung der inneren Aufschließung (Hofzufahrt, Kanal, Wasser, Strom, Glasfaser) welche sich bereits vorbereitet in der angrenzenden Gemeindestraße befinden, ist auf Kosten des Käufers durchzuführen.
Festgehalten wird, dass es keinen Bebauungsplan gibt aber ab Kauf der Grundstückliegenschaft eine Bebauung innerhalb von 36 Monaten erfolgen muss. (Bauzwang)
Die Preise der noch verfügbaren, 2 Grundstücke mit Freilandteil ist am beigefügten Plan ersichtlich, und sind wie folgt:
Eine Widmung als „Dorfgebiet“ in der Steiermark dient der Erschließung von Bauten land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in verdichteter Anordnung (Tierhaltung erlaubt), erlaubt aber auch Wohnbauten mit max. zwei Wohneinheiten und andere Nutzungen, die dem Dorftyp entsprechen und keine unzumutbaren Belästigungen verursachen. Der konkrete Widmungszweck wird durch das Steiermärkische Raumordnungsgesetz geregelt. Andere Nutzungen sind erlaubt, solange sie dem Dorfcharakter entsprechen und keine Belästigungen verursachen, z.B. für die Versorgung der Bewohner (soziale, kulturelle Zwecke).
Für die Vereinbarung eines Besichtigungstermines sowie weitere Fragen zum Grundstück stehe ich ihnen gerne unter der Telefonnummer Anbieter kontaktieren zur Verfügung.