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    Großzügiger Baugrund für Ein- und Mehrfamilienhäuser in beschaulicher Lage

    179.000
     
    1685 m²
    BeFirst Immobilien GmbHFrau Barbara Preis
    3701 Großweikersdorf

    Einmalige Kosten

    Kaufpreis179.000 €
    Kaufpreis pro m²106,23 €
    Kalkuliert von ImmoScout24

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    Merkmale

    Grundstück
    Grundstücksfläche 1.685 m²

    Beschreibung

    Dieses großzügige Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von 1.685 m² bietet Jungfamilien einen perfekten Start zu ihrem Eigenheim. In herrlicher Lage einer Gartensiedlung eingebettet, verbinden sich beschauliches Wohnen inmitten der Natur gepaart mit der großzügigen Infrastruktur der Gemeinde Großweikersdorf. So sind eine optimale Verkehrsanbindung im öffentlichen Verkehr (Busverbindungen und ein Bahnhof sind bequem erreichbar, was Pendeln und Ausflüge einfach gestaltet) ebenso wie im Individualverkehr, eine vielfältige Nahversorgung (Arzt, Apotheke, Supermarkt und Bäckerei befinden sich in unmittelbarer Nähe und garantieren kurze Wege im Alltag) und zahlreiche soziale Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten gegeben.

    Verbaubare Fläche: rund  680m² in offener Bauweise, BK II ( 8 Meter First). Das Grundstück ist noch nicht aufgeschlossen. Kanal, Gas, Strom und Wasser finden sich direkt an der Grundstücksgrenze.

    Für weitere Fragen und Terminvereinbarungen stehe ich Ihnen sehr gerne telefonisch unter Anbieter kontaktieren oder per Email an Anbieter kontaktieren zur Verfügung.


    Infrastruktur / Entfernungen

    Gesundheit
    Arzt <1.000m
    Apotheke <1.000m
    Klinik <7.000m

    Kinder & Schulen
    Schule <1.000m
    Kindergarten <1.000m

    Nahversorgung
    Supermarkt <1.000m
    Bäckerei <1.000m

    Sonstige
    Bank <1.000m
    Geldautomat <1.000m
    Post <1.000m
    Polizei <1.000m

    Verkehr
    Bus <500m
    Bahnhof <500m
    Autobahnanschluss <10.000m

    Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


    Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.

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    GewerblichBeFirst Immobilien GmbHFrau Barbara Preis
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