Die Liegenschaft befindet sich in verkehrsgünstiger Lage im Salzburger Süden, in unmittelbarer Nähe zur Alpenstraße, einer der wichtigsten Ein- und Ausfallstraßen der Stadt. Die Adresse liegt nur wenige Geh- bzw. Fahrminuten entfernt und unterstreicht die gute Einbindung in das gewachsene Büro‑ und Dienstleistungsumfeld. Öffentliche Verkehrsmittel, Nahversorgung sowie die schnelle Anbindung an die Salzburger Innenstadt und das überregionale Verkehrsnetz sind gewährleistet.
Laufende Kosten
Preis pro m²16 €
Hallo neues Zuhause!
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Merkmale
Verfügbar ab Jänner 2027
Büro
Baujahr 2022
Nutzfläche 2.472,18 m²
Ausstattung
Teilmöbliert
Beschreibung
Das frei stehende Bürogebäude in der Fischer-von-Erlacher-Straße 49 ist Teil des Headquarters der Wüstenrot Gruppe und wurde 2022 als moderner Erweiterungsbau errichtet. Es verfügt über rund 2.400 m² oberirdische Nutzfläche auf EG +4 Etagen und ist als eigenständig betreibbare Einheit konzipiert.
Die aktuelle Flächenstruktur ist auf eine Single‑Tenant‑Büronutzung ausgelegt.
Die Kantine und Veranstaltungsräume könnten vom daneben liegenden Wüstenrot-Komplex nach Vereinbarung mitbenutzt werden.
Die Möbel können gegen Ablöse nach Absprache erworben werden.
Der Gebäudestandard entspricht zeitgemäßen Anforderungen an Komfort und Nachhaltigkeit. Die Beheizung erfolgt über Fernwärme mittels Radiatoren, ergänzt durch Deckenkühlung sowie eine zentrale Gebäudeleittechnik zur individuellen Steuerung der Raumtemperatur.
Im 4. OG befindet sich noch eine Dachterrasse, die der Mieter dieses Geschossteils oder des Gesamtkomplexes nutzen kann, hier findet sich eine sensationelle Aussicht über Salzburg.
Verfügbar sind die Büroräume ab 01.2027.
Bei Fragen und weiteren Information können Sie sich gerne jederzeit bei uns melden!
AUSSTATTUNG Weitere Ausstattungsmerkmale sind außenliegender Sonnenschutz, eine Photovoltaikanlage am Dach, überdachte Fahrradstellplätze sowie die Möglichkeit zur Errichtung von E‑Ladestationen. In der Tiefgarage und auf den Außenflächen stehen insgesamt bis zu 65 Stellplätze zur Anmietung zur Verfügung. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt.