Die landwirtschaftliche Fläche ist ebenerdig.
Die Fläche setzt sich wie folgt laut Grundbuch zusammen:
12.287 m² landwirtschaftlicher Grund
1.198 m² Wald
370 m² Gewässer (Dieses Gewässer ist ausgetrocknet.)
Die Fläche ist derzeit nicht verpachtet und wird vom Eigentümer selbst als Brache bewirtschaftet. Die Zufahrt erfolgt über Privatgrund.
Das Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 (Oö. GVG 1994) umfasst Rechtserwerbe an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und an Baugrundstücken sowie Rechtserwerbe an allen Grundstücken durch Ausländer, und zwar in der Form, dass die Eintragung bestimmter Rechtserwerbe im Grundbuch erst nach der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde erfolgen kann.
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