Die nebeneinanderliegenden Einheiten Top 3 und Top 4 bieten eine interessante Möglichkeit, großzügigen Wohnraum mit Entwicklungspotenzial zu erwerben. Mit einer kombinierten Wohnfläche von rund 162 m² eröffnen die beiden Wohnungen vielfältige Perspektiven für Familien, Mehrgenerationenhaushalte oder Käufer, die langfristig eine Zusammenlegung der Einheiten in Betracht ziehen.
Bereits im aktuellen Zustand überzeugen beide Wohnungen durch großzügige Zimmer, funktionale Grundrisse sowie praktische Nebenflächen. Die Wohnungen verfügen über mehrere flexibel nutzbare Räume, die sich ideal als Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Gäste- oder Arbeitszimmer eignen. Separate Küchen, Badezimmer sowie zusätzliche Abstellräume sorgen für hohen Wohnkomfort und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
Besonders attraktiv ist das Potenzial einer zukünftigen Zusammenlegung. Durch die Verbindung beider Einheiten könnte eine großzügige Wohneinheit mit weitläufigen Wohnbereichen, mehreren Schlafräumen und ausreichend Platz für Wohnen, Arbeiten und Familie entstehen. Die Grundrissstruktur bietet hierfür interessante Möglichkeiten, die individuell geplant und umgesetzt werden können.
Bei den verwendeten Fotos handelt es sich nicht um Fotos der beschriebenen Einheit, aber um Fotos aus ähnlichen Wohnungen aus dem selben Haus.
Highlights:
• Zwei nebeneinanderliegende Wohneinheiten (Top 3 und Top 4)
• Potenzial zur späteren Zusammenlegung
• Gesamte Wohnfläche von ca. 162,09 m²
• Insgesamt mehrere großzügige Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume
• Zwei separate Küchen
• Mehrere Badezimmer und WC-Einheiten
• Praktische Abstell- und Nebenräume
• Flexible Nutzungsmöglichkeiten für Familien oder Wohnen & Arbeiten
• Attraktive Option für Eigennutzer mit erhöhtem Platzbedarf
Hinweis: Die Wohnungen werden im derzeitigen Bestand verkauft. Eine mögliche Zusammenlegung ist baurechtlich, technisch und statisch vom Käufer eigenständig zu prüfen. Der angeführte Kaufpreis umfasst ausschließlich die bestehenden Einheiten und beinhaltet keine Zusammenlegung, Umbauarbeiten oder behördlichen Genehmigungen. Zudem sind etwaige Freiflächen, die in den Planunterlagen dargestellt sein können, gesondert zu prüfen und nicht automatisch Bestandteil einer möglichen Zusammenlegung.