Baugrundstück in Wiener Neustadt
Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück mit einer Fläche von 571 m² in guter Lage von Wiener Neustadt.
Für das Grundstück liegt bereits eine Genehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses vor, wodurch eine rasche Umsetzung Ihres Bauvorhabens möglich ist. Die Liegenschaft eignet sich ideal für Bauträger, Investoren oder Privatpersonen, die ein modernes Wohnprojekt verwirklichen möchten.
Highlights:
- Grundstücksfläche: 571 m²
- Genehmigung für Doppelhaus bereits vorhanden
- Attraktive Lage in Wiener Neustadt
- Gute Infrastruktur und Verkehrsanbindung
- Sofortige Projektplanung möglich
Nutzen Sie diese Gelegenheit und realisieren Sie Ihr Wohnprojekt auf einem bereits genehmigten Baugrundstück in einer gefragten Wohnlage.
Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen auf Anfrage zur Verfügung.
Ich ersuche um Verständnis, dass ich, aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber und aus Sicherheitsgründen Unterlagen nur an Interessenten weiterleiten kann, die Ihre persönlichen Daten, d.h. Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, bekannt gegeben haben. Irrtümer und Änderungen vorbehalten!
In einem persönlichen und unverbindlichen & kostenlosen Termin können Sie sich einen Eindruck dieser außergewöhnlichen Liegenschaft machen.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Hakan Neziri
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Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.500m
Apotheke <1.500m
Klinik <3.000m
Krankenhaus <2.500m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <1.500m
Höhere Schule <2.500m
Universität <2.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.500m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <1.000m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <3.000m
Bahnhof <1.500m
Flughafen <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Hinweis:Alle angeführten Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr. Im Falle eines Abschlusses oder Rechtsgeschäftes mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser (Makler-/Vermittlungs-) Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) – sofern nicht anders schriftlich angegeben, ausgewiesen oder vereinbart - die jeweils zulässige Höchstprovision bezogen auf die Art des (Vermittlungs-) Geschäftes und den Bruttogesamtkaufpreises inklusive Lasten inklusive besonderer Abgeltungen (für Investitionen, Einrichtungsgegenstände, Einräumung von Rechten, etc.) bzw. der Miete, Pacht, des Tauschwertes, usw., jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt auch für den Fall, dass ein zweckgleichwertiges Geschäft (z.Bsp. Verkauf statt Vermietung, o.ä.) abgeschlossen wird oder zwar nicht das vertragsgemäß zu vermittelndem Geschäft, wohl aber ein diesem nach seinem Zweck wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt.
Gewährleistung:Die Verkäuferseite gewährleistet, dass der Vertragsgegenstand ihr unbeschränktes Eigentum und frei von Geldlasten, Bestandrechten und sonstigen Rechten Dritter ist. Ansonsten wird jede Gewährleistung der Verkäuferseite ausgeschlossen und festgestellt, dass sich dieser Gewährleistungsausschluss sowohl auf bestimmte als auch auf gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften des Vertragsgegenstandes wie beispielsweise Lage, Größe, Zustand, Abnützung, Widmung, Beschaffenheit, Ertrag und Verwendungsmöglichkeit bezieht
Bis 30.06.2026, bei diesem Angebot profitieren Sie von einer Ersparnis in Höhe von:• 1,2 % temporäre Befreiung von den Gebühren Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum. Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. (GGG-Richtlinie § 25a ― temporäre Befreiung)
- 1,1 % temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum. Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. (GGG-Richtlinie § 25a ― temporäre Befreiung)