Zum Verkauf steht eine besondere 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss eines gepflegten Wohnhauses in der Matznergasse 3a im beliebten 14. Bezirk. Die Wohnung erstreckt sich über zwei Etagen und überzeugt durch ihre großzügige Gestaltung, helle Räume sowie einen privaten Außenbereich mit Terrasse und ca. 20 m² Eigengarten – ein echtes Highlight in der Stadt.
Die durchdachte Raumaufteilung bietet ein angenehmes Wohngefühl mit klar getrennten Bereichen. Der helle Wohnbereich lädt zum Entspannen ein und bietet direkten Zugang zur Terrasse und zum eigenen Garten, der zusätzlichen Freiraum für gemütliche Stunden im Grünen schafft. Das separate Schlafzimmer sorgt für Privatsphäre und Ruhe.
Die Lage bietet eine hervorragende Infrastruktur: Die Linzer Straße, der Bahnhof Penzing sowie der Pfarrfriedhof Penzing befinden sich in unmittelbarer Nähe. Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, öffentliche Verkehrsmittel und wichtige Einrichtungen des täglichen Lebens sind schnell erreichbar. Durch die gute Anbindung lässt sich die Wiener Innenstadt bequem erreichen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, zwei Garagenstellplätze in der hauseigenen Garage zu erwerben (Kaufpreis: 19.900 € Stapelparker unten, 22.000 € Stapelparker oben). Damit bietet die Wohnung eine attraktive Kombination aus komfortablem Wohnen und praktischer Parkmöglichkeit.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <500m
Klinik <750m
Krankenhaus <1.250m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <250m
Universität <1.000m
Höhere Schule <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <1.000m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <750m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <4.250m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.