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  • Parkplatz

Herrlicher Baugrund mit Altbaumbestand und Nebengebäude für Garagen oder Stallungen in Gaaden bei Mödling

740.000
 
1800 m²
Gutmann - Immobilien GmbHHerr Heribert Gutmann
Sittendorfer Straße, 2531 Gaaden
15 Minuten von Perchtoldsdorf

Einmalige Kosten

Kaufpreis740.000 €
Kaufpreis pro m²411,11 €
Kalkuliert von ImmoScout24
Preisinformation: Kaufnebenkosten
Provision: 3% vom Kaufpreis

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Merkmale

Verfügbar ab sofort
Gesamtfläche 1.800 m²
5 Parkmöglichkeiten

Ausstattung

Details

ca. 1800 m² Grundfläche, - 25 Meter Straßenfront, Kanal, Strom, Wasser am Grund

Verbaubarkeit: Bis 400 m² verbaubar, 5 Meter hoch

Harmonische Gestaltung der Bauwerke im Bauland

Die Dimension einzelner oder zusammenhängender Baukörper darf, In jenen Bereichen für die im Bebauungsplan die Bebauungsdichte „d" festgelegt ist, in seiner Breiten- und Längserstreckung eine rechteckige Fläche von 15 x 18 m nicht überschreiten. Zwischen den einzelnen Baukörpern muss ein Abstand im Ausmaß der vollen Gebäudehöhe des höheren Gebäudes eingehalten. Vorbauten nach § 52 NÖ BO sowie ein Nebengebäude oder eine bauliche Anlagen, bis maximal 6 m Breite und 3 m Höhe, sind den Baukörperabmessungen nicht anzurechnen.
Im Bauland Wohngebiet (BW, BWN) und Bauland Agrargebiet (BA) ist, ausgenommen in den in § 51 Abs. 1 NÖ BQ genannten Ausnahmefällen, zwischen Kleingaragen und Straßenfluchtlinien ein Mindestabstand 6m einzuhalten. Der Zufahrtsbereich ist zur Straße hin offen zu gestalten bzw. mit einem elektrischen Tor samt Fernsteuerung auszustatten.

Die überbaute Fläche von Carports und sonstigen überdachten baulichen Anlagen darf im Wohnbauland (BW, BK, BA, BWN, BKN) maximal 50m2/Grundstück betragen.

Bauliche Anlagen deren Verwendung der von Gebäuden gleicht (z.B.: Carports, Flugdächer) sind bei der offenen Bebauungsweise nur in einem einzigen seitlichen Bauwich zulässig. Der andere seitliche Bauwich muss freigehalten werden. Bei der gekuppelten und der einseitig offenen Bebauungsweise ist der seitliche Bauwich von Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, freizuhalten

Rest, siehe Bebauungsvorschriften der Gemeinde Gaaden

Beschreibung

Details

ca. 1800 m² Grundfläche, - 25 Meter Straßenfront, Kanal, Strom, Wasser am Grund

Verbaubarkeit: Bis 400 m² verbaubar, 5 Meter hoch

Harmonische Gestaltung der Bauwerke im Bauland

Die Dimension einzelner oder zusammenhängender Baukörper darf, In jenen Bereichen für die im Bebauungsplan die Bebauungsdichte „d" festgelegt ist, in seiner Breiten- und Längserstreckung eine rechteckige Fläche von 15 x 18 m nicht überschreiten. Zwischen den einzelnen Baukörpern muss ein Abstand im Ausmaß der vollen Gebäudehöhe des höheren Gebäudes eingehalten. Vorbauten nach § 52 NÖ BO sowie ein Nebengebäude oder eine bauliche Anlagen, bis maximal 6 m Breite und 3 m Höhe, sind den Baukörperabmessungen nicht anzurechnen.
Im Bauland Wohngebiet (BW, BWN) und Bauland Agrargebiet (BA) ist, ausgenommen in den in § 51 Abs. 1 NÖ BQ genannten Ausnahmefällen, zwischen Kleingaragen und Straßenfluchtlinien ein Mindestabstand 6m einzuhalten. Der Zufahrtsbereich ist zur Straße hin offen zu gestalten bzw. mit einem elektrischen Tor samt Fernsteuerung auszustatten.Herrlicher Baugund mit Stallungen in Gaaden bei Mödling

Die überbaute Fläche von Carports und sonstigen überdachten baulichen Anlagen darf im Wohnbauland (BW, BK, BA, BWN, BKN) maximal 50m2/Grundstück betragen.

Bauliche Anlagen deren Verwendung der von Gebäuden gleicht (z.B.: Carports, Flugdächer) sind bei der offenen Bebauungsweise nur in einem einzigen seitlichen Bauwich zulässig. Der andere seitliche Bauwich muss freigehalten werden. Bei der gekuppelten und der einseitig offenen Bebauungsweise ist der seitliche Bauwich von Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, freizuhalten

Rest, siehe Bebauungsvorschriften der Gemeinde Gaaden

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