Diese moderne Wohnung im 1. Obergeschoss bietet ideales Wohnen im Rahmen eines „begleiteten Wohnens“ – bewusst kein Pensionisten- oder Pflegeheim, sondern ein selbstbestimmtes Zuhause mit optionaler Unterstützung.
Die westseitige Ausrichtung sorgt für helle, freundliche Räume und angenehme Nachmittags- und Abendsonne. Dank Lift und barrierefreier Bauweise ist die Wohnung komfortabel und uneingeschränkt zugänglich.
Ein besonderes Highlight ist der allgemeine Begegnungsraum, der den sozialen Austausch innerhalb der Hausgemeinschaft fördert. Zusätzlich wird im Haus ein wöchentlicher Sozialdienst angeboten – die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.
Für medizinische Versorgung ist ebenfalls gesorgt: Eine Gemeinschaftsarztpraxis befindet sich direkt im Haus.
Die Lage überzeugt durch ihre wunderschöne Natur direkt am Fuße des Schneebergs – ideal für Erholung, Spaziergänge und naturnahes Leben.
Weitere Vorteile auf einen Blick:
Diese Wohnung vereint Eigenständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität in einer ruhigen, naturnahen Umgebung.
Ein paar Eckdaten im Überblick:
Gerne stehen wir für weitere Informationen oder eine Besichtigung zur Verfügung.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <2.025m
Apotheke <8.800m
Krankenhaus <9.275m
Klinik <6.250m
Kinder & Schulen
Schule <700m
Kindergarten <700m
Nahversorgung
Supermarkt <1.775m
Bäckerei <2.300m
Einkaufszentrum <9.175m
Sonstige
Bank <2.300m
Geldautomat <2.300m
Post <2.300m
Polizei <2.025m
Verkehr
Bus <75m
Bahnhof <1.125m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben ( Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 55.000,00 Euro
2 Personen 80.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html