Die 9 Wohnungen befinden sich in einem dreigeschoßigen Niedrigenergiewohnhaus. Die Wohnungen haben eine Wohnnutzfläche von 53-78 m².
Die gesamte Wohnhausanlage umfasst insgesamt 5 Bauteile. In der Mitte befindet sich ein Schwimmbiotop und ein Kinderspielplatz.
Diese 2-Zimmer-Dachgeschoss-Wohnung besteht aus:
Einem Wohn- Essbereich mit offener Küche, einen Schlafzimmer, einem Badezimmer mit Wanne, einem Abstellraum, einem WC, einem Vorraum und einem Balkon.
Zu jeder Wohnung gehört ein Kellerabteil und 2 PKW-Abstellplätze.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <350m
Apotheke <1.500m
Klinik <9.925m
Krankenhaus <6.875m
Kinder & Schulen
Schule <225m
Kindergarten <1.275m
Universität <1.475m
Nahversorgung
Supermarkt <1.500m
Bäckerei <50m
Einkaufszentrum <1.950m
Sonstige
Bank <25m
Post <50m
Geldautomat <25m
Polizei <2.250m
Verkehr
Bus <150m
Bahnhof <325m
Autobahnanschluss <925m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 55.000,00 Euro
2 Personen 80.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html