Nutzen Sie die Chance in einer der aktuell wenigen Penthouse-Wohnungen mit hochwertiger Ausstattung in ruhiger Umgebung in Kalsdorf bei Graz zu wohnen.
Highlights:
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer / dem Vermieter, sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.
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Die sehr helle Wohnung verfügt über eine perfekte Raumaufteilung, befindet sich im 3. und letzten Obergeschoss und hat eine Wohnfläche von in etwa 90m2. Neben einem gut dimensionierten Vorraum sowie dem Gang, verfügt die Wohneinheit über einen Abstellraum, getrenntem WC und Badezimmer, drei (Schlaf)-Zimmer und einen geräumigen Wohn-Ess-Bereich, von welchem Sie direkt auf Ihre großzügige Penthouse-Terrasse mit circa 70m2 gelangen. Weiters verfügt die Wohnung über ein geräumiges Kellerabteil und 2 Tiefgaragenparklätze.
Neben der hochwertigen Ausstattung ist sicherlich die große Penthouse-Dachterrasse, sowie der gute Grundriss eines der vielen Highlights dieser Wohnung. Weiters wurden die Vorbereitungen getroffen, dass Sie die Möglichkeit haben, auf eigene Kosten, einen Whirlpool auf die Terrasse zu stellen.
Die hochwertigen Marken-Fenster verfügen über elektrische Jalousien. Die Einbauküche ist eine Designer-Küche mit LED Elementen von Häcker mit Induktionskochfeld. Im Sanitärbereich wurde italienischer Feinstein und Marken-Armaturen verbaut. Die gesamte Wohnung verfügt über eine Fußbodenheizung.
Die Wohneinheit kann ab circa September 2026 übergeben werden.
Hauptmietzins Brutto: € 1.511,57
Betriebs- und Heizkosten Brutto: € 328,43
2 Tiefgaragenplätze Brutto: € 100,00
Zu erwähnen ist, dass in der Belastung in der Höhe von € 1.940,00 die Kosten für Miete, Betriebskosten, Heizkosten und 2 Tiefgaragenparkplätzen bereits inkludiert sind.
Genießen Sie privat Sonnenuntergänge und laue Abende in dieser wunderschönen Wohnung, und kontaktieren Sie uns noch heute für einen Besichtigungstermin.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <1.000m
Krankenhaus <10.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <8.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <3.500m
Straßenbahn <9.000m
Bahnhof <1.000m
Flughafen <4.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegeben Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.
Der Auftraggeber wurde hinsichtlich der Informationspflicht gem.§ 3 EAVG 2012 aufgefordert, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor bekannt zu geben und den Energieausweises zu übermitteln, beziehungsweise einzuholen.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer / dem Vermieter, sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.
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Für weitere Informationen bzw. für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.