4-Zimmer-Wohnung als Raumwunder mit Balkon
Die Wohnung verfügt über einen großzügigen und hellen Wohn-Küche-Bereich mit direktem Ausgang auf den nordwestlich ausgerichteten Balkon.
Am anderen Ende des Raumes sind zwei Eckfenster verbaut, wodurch hier Querlüften einfach ist und der Raum noch größer wirkt als er tatsächlich ist.
Drei weitere Räume bieten Ihnen die Möglichkeit für sich und Ihre Lieben ausreichend Privatsphäre zu haben.
Das Badezimmer ist mit Badewanne und Waschbecken ausgeführt und verfügt auch über einen Waschmaschinenanschluss, daran angrenzend, ein separates WC mit Handwaschbecken.
Ein Abstellraum befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Eingangsbereich. Dieser Vorraum ist zentral angeordnet und bietet Platz für ihre Garderobe und Kasten.
Der Wohnung sind der PKW-Tiefgaragenplatz Nr.: 14 und der PKW-Abstellplatz Nr.: 129, ebenso wie ein Kellerabteil in der Größe von ca. 4,5 m²zugeordnet.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <325m
Apotheke <3.725m
Krankenhaus <4.900m
Kinder & Schulen
Schule <825m
Kindergarten <800m
Nahversorgung
Supermarkt <225m
Bäckerei <3.550m
Einkaufszentrum <4.050m
Sonstige
Bank <700m
Post <725m
Geldautomat <700m
Polizei <700m
Verkehr
Bus <325m
Bahnhof <875m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 55.000,00 Euro
2 Personen 80.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html