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Attraktive Baugrundstücke mit rund 600 m² in Mieming zu verkaufen
480.000 €
600 m²
Fam. Gallop Immobilientreuhand GmbHHerr Mario Gallop
Höhenweg 62, 6414 Obermieming
Die Gemeinde Mieming befindet sich auf dem sonnigen Plateau am Fuße der beeindruckenden Mieminger Kette und überzeugt durch ihre attraktive Lage. Dank einer gut ausgebauten Infrastruktur mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten sowie Einrichtungen wie Kinderkrippe, Kindergarten, Volksschule und Neuer Mittelschule bietet Mieming beste Voraussetzungen für Familien und Menschen jeden Alters. Zahlreiche Sport- und Freizeitangebote tragen zusätzlich zur hohen Lebensqualität bei. Mit Einrichtungen wie einem Badesee, einem Schwimmbad, Tennisplätzen und einem Golfplatz stehen vielfältige Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung zur Verfügung. Besonders die weitläufigen Moos- und Lärchenwiesen laden als beliebtes Naherholungsgebiet zum Entspannen und Erkunden ein
In der Nähe
Mieming Barwies Kirche495 m
350, 355, 470
Einmalige Kosten
Kaufpreis480.000 €
Kaufpreis pro m²800 €
Preisinformation: - Kaufvertragserrichtung und treuhändische Abwicklung
- rechtsfreundliche Beratung
-Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren (für Eigentum bzw. Pfandrecht)
- Barauslagen, Kosten für Beglaubigungen, etc.
Provision: Die Provision für den/die Käufer(in) beträgt 3% des vereinbarten Kaufpreises, zzgl. 20% USt.
Hallo neues Zuhause!
Kenne deine Chance mit Plus
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Merkmale
Verfügbar ab sofort
Gesamtfläche 600 m²
Grundstücksfläche 600 m²
Beschreibung
Zur Veräußerung gelangen drei Grundstücke in Obermieming, am Höhenweg 62.
Laut Grundbuch (noch nicht im Grenzkataster erfasst) hat das Grundstück aktuell eine Fläche von 1.762 m² und ist als Wohngebiet gewidmet.
Diese Fläche soll nun geteilt werden und die daraus entstehenden neuen Grundstücke mit einer Fläche von je rund 600 m² veräußert werden. Die genaue Lage und Größe der geteilten Grundstücke bzw. die Teilung selbst muss noch durchgeführt werden. Der Teilungsplan dient rein der Veranschaulichung der möglichen Teilung und muss noch abgestimmt werden.
Die Teilung soll in enger Abstimmung mit der Gemeinde unter Einhaltung der Bebauungs- und Abstandsregeln erfolgen.
Es gibt derzeit keinen Bebauungsplan, jedoch eine textliche Bebauungsregel, die wie folgt lautet: