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    Geschäftslokal/Einzelhandel in St. Antoner Zentrallage (Fußgängerzone) zu Vermieten

    3.090
     
    76 m²
    Ennemoser Wirtschaftsberatung GmbHHerr Jonas Spensberger
    6580 St. Anton am Arlberg
    Das Geschäftslokal befindet sich an der Fußgängerzone von St. Anton (Dorfstr. 32). Das Geschäftslokal ist von der Dorfstraße gut einsehbar/erkennbar.
    Das Lokal befindet sich im, der Dorfstraße zugewandten, Ergeschoss des Hotel Rundeck St. Anton.

    Laufende Kosten

    Miete3.089,5 €
    Preis pro m²40,77 €
    Kalkuliert von ImmoScout24
    Gesamtbelastung Netto3.189,5 €
    USt. Gesamtbelastung617,9 €
    Betriebskosten100 €

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    Online seit120Gesehen80Kontaktiert40Gemerkt63
    Plus locked

    Merkmale

    Verfügbar ab 01.10.2026
    Sonstige
    Gepflegt, Massivbauweise, Teppich, Fliesen, Erdgeschoss, Insgesamt 1 Etage
    Gesamtfläche 83,5 m²
    Verkaufsfläche 75,78 m²
    Gastterrasse
    2 Toiletten

    Beschreibung

    Zur Vermietung gelangt ab 01. Oktober 2026 ein schönes Geschäftslokal/Einzelhandelsfläche in der St. Antoner Dorfstraße 32 - mit direktem Zugang zur Fußgängerzone.

    Das Geschäftslokal verfügt über einen hellen Verkaufsraum mit großem Fenster und Eingangsbereich im Ausmaß von ca. 76 m².
    Ergänzend dazu befinden sich im Geschäftslokal eigene sanitäre Anlagen (zwei WCs) im Ausmaß von insgesamt ca. 8 m².

    Das Lokal wurde in den vergangenen 12 Jahren als Feinkostgeschäft mit kleinem Gastronomieanteil geführt.

    In diesem Zuge hatte der aktuelle Mieter auch eine kleine "Terrasse" mit ca. 10 Sitzplätzen vor dem Eingang errichtet, welche auch weiterhin als solche genutzt werden könnte.

    Das Geschäftslokal ist insgesamt, analog zum top-gepflegten Hotel Rundeck, in einem sauberen und ordentlichen Zustand.

    Die Räumlichkeiten werden leer vermietet und wären für eine Nutzung als Einzelhandels- & Feinkost oder kleinem Gastronomiebetrieb prädestiniert.

    Eine "sanfte" gastronomische Nutzung ist in Abstimmung mit dem Eigentümer (z.B. als Tapas-Bar) ebenso möglich. 
    Nicht erwünscht ist ein "emissions-intensives" Aprés-Ski oder Nachtlokal, da hier Nutzungskonflikte mit dem Hotelbetrieb entstehen könnten.

    Bei Interesse besteht lt. Angaben des Eigentümers die Möglichkeit, entsprechende Einrichtungsgegenstände abzulösen.

    Das Geschäftslokal verfügt über keine eigene Heizung - diese wurde bisher jedoch seitens des Vormieters nie angefragt, da die sich im Objekt befindlichen Deckenscheinwerfer und bisherigen Kühltheken, die Räumlichkeiten mittels Abwärme auf einem angenehmen Temperaturniveau gehalten hatten. Sollte dennoch entsprechend der künftigen Nutzungsabsicht ein Bedarf an zusätzlicher Beheizung bestehen, kann eine elektrische Wandheizung in Absprache mit dem Eigentümer installiert werden.

    Das Objekt verfügt über einen eigenen Strom & Wasserzähler und die Kosten werden nach Verbrauch abgerechnet.

    Die Müllabfuhr ist seitens des künftigen Mieters direkt bei der Gemeinde St. Anton zu Bestellen und zu Begleichen.

    Den Winterdienst/Schneeräumung des Hotel-Vorplatzes übernimmt der Vermieter.

    Eine Gebäudeversicherung ist im Mietzins enthalten. Der Mieter hat eine Inhaltsversicherung des Geschäftslokals (Waren & Einrichtung) auf eigene Rechnung abzuschließen.

    Die weiteren Nebenkosten sind in Absprache mit dem Vermieter und der künftigen Nutzungsabsicht zu Treffen.
    Gegenständlich ist hierbei vor allem der Wartungsvertrag für die Eingangs-Schiebetür i.H.v. ca. 260 Euro p.A.

    Zusätzliche Lagerräumlichkeiten sind im aktuellen Mietangebot nicht enthalten, bei ensprechendem Bedarf könnte in Absprache mit dem Eigentümer jedoch eine Lösung gefunden werden.

    Das Objekt wird frisch gestrichen übergeben.

    Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.


    Infrastruktur / Entfernungen

    Gesundheit
    Arzt <500m
    Klinik <1.500m
    Apotheke <500m

    Kinder & Schulen
    Schule <1.000m
    Kindergarten <2.500m

    Nahversorgung
    Supermarkt <500m
    Bäckerei <500m

    Sonstige
    Bank <500m
    Geldautomat <500m
    Polizei <500m
    Post <500m

    Verkehr
    Bus <500m
    Autobahnanschluss <500m
    Bahnhof <500m

    Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


    Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach

    unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht

    vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz

    als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der

    angebotenen Immobilie.

    Dieses Exposé wurde nach bestem Wissen und Gewissen nach Angaben des Eigentümers erstellt; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird jedoch ausgeschlossen.

    Die Kosten der Vertragserrichtung (Vergebührung) trägt der Mieter.

    Das Objekt wird provisionsfrei vermittelt!

    Es gilt im Allgemeinen das österreichische Maklergesetz und die Immobilienmaklerverordnung.

    Eine Besichtigung ist in Absprache mit dem Eigentümer jederzeit möglich und weiterführende Informationen zur Miete erhalten Sie gerne auf Anfrage und bei ernstem Interesse.

    Dieses Online-Inserat dient der reinen Vorinformation!

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