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Attersee bestehender Nebenwohnsitz 972 m² Grundstück Badeplatzrecht Höllengebirgsblick

795.000
 
972 m²
PrivatStephanie N. Privatanbieter
4865 Nußdorf am Attersee

Einmalige Kosten

Kaufpreis795.000 €
Kaufpreis pro m²817,9 €
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Merkmale

Verfügbar ab sofort
Gesamtfläche 972 m²

Beschreibung

Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein seit den 1960er-Jahren bestehender Nebenwohnsitz in Parschallen, einem Ortsteil von Nußdorf am Attersee, in besonders ruhiger Lage nahe dem Waldrand.
Das ebene Grundstück umfasst 972 m² und liegt in einer gewachsenen, sehr ruhigen Umgebung mit wenigen Häusern im direkten Umfeld. Auch die benachbarten Häuser werden teilweise als Ferienhäuser genutzt.
Das bestehende Haus aus den 1960er-Jahren verfügt über ca. 55–60 m² Wohnfläche sowie einen angebauten Holz-/Geräteschuppen. Das Gebäude ist deutlich sanierungs- bzw. renovierungsbedürftig und bietet damit viel Raum für eine individuelle Neugestaltung.
Von der Terrasse besteht ein schöner Blick auf das Höllengebirge. Die Lage auf der Westseite des Attersees bietet viele Sonnenstunden und eignet sich besonders für erholsame Aufenthalte und die Nutzung als persönlicher Zweitwohnsitz.
Bestehender Zweitwohnsitz
Das Haus wurde seit den 1960er-Jahren durchgehend als Nebenwohnsitz genutzt.
Nach schriftlicher Auskunft der Gemeinde Nußdorf am Attersee kann die bestehende Nebenwohnsitznutzung aufgrund der bisherigen Nutzung weiterhin fortgeführt werden.
Damit ist die Liegenschaft besonders interessant für Käufer, die einen gewachsenen Zweitwohnsitz am Attersee suchen und diesen nach eigenen Vorstellungen sanieren und gestalten möchten.
Sanierungsobjekt mit Entwicklungsmöglichkeiten
Das bestehende Haus ist deutlich sanierungsbedürftig und bietet dadurch die Möglichkeit, den Wohnbereich und das Umfeld individuell neu zu gestalten.
Nach schriftlicher Auskunft der Gemeinde ist grundsätzlich auch eine Erweiterung bzw. bauliche Weiterentwicklung des bestehenden Altbestandes möglich.
Welche konkrete Erweiterung, Aufstockung bzw. Wohnfläche im Rahmen der bestehenden Nebenwohnsitznutzung tatsächlich zulässig ist, wurde von der Gemeinde nicht festgelegt und ist anhand eines konkreten Projekts mit der Gemeinde und den zuständigen Behörden abzuklären. Eine bestimmte zusätzliche Wohnfläche oder Kubatur wird daher nicht zugesichert.
Auch der angebaute Holz-/Geräteschuppen bietet zusätzlichen Gestaltungsspielraum. Ob und in welchem Umfang dieser baulich einbezogen oder einer anderen Nutzung zugeführt werden kann, ist ebenfalls im konkreten Fall baurechtlich zu prüfen.
Wichtig: Bei einem vollständigen Abbruch und Neubau würde laut Gemeinde die bisherige Berechtigung zur Nebenwohnsitznutzung erlöschen; bei einem Neubau wäre ein Hauptwohnsitz zu begründen.
Badeplatz am Attersee – ca. 500 m vom Haus entfernt
Ein besonderes Highlight der Liegenschaft ist das immerwährende und unentgeltliche Baderecht am Attersee.
Der Badeplatz liegt nur ca. 500 m vom Haus entfernt und ist bequem zu Fuß erreichbar – der See lässt sich damit ohne Auto und ohne Parkplatzsuche erreichen.
Laut Kaufvertrag und Grundbucheintrag besteht ein Baderecht an einer definierten Uferfläche von ca. 100 m². Das Nutzungsrecht ist notariell verbrieft und grundbücherlich gesichert.
Das Baderecht wird gemeinsam mit weiteren Berechtigten ausgeübt. Nach Kenntnis des Eigentümers haben nur wenige weitere Parteien ein entsprechendes notariell verbrieftes Nutzungsrecht. Wie viele Personen den Badeplatz tatsächlich regelmäßig nutzen, ist dem Eigentümer nicht bekannt.
Nach den bisherigen Erfahrungen der Eigentümer war der Badeplatz stets angenehm ruhig und auch während der Badesaison nicht überlaufen.
Der Badeplatz ist bewusst naturnah und unkompliziert gehalten und ausschließlich zu Fuß erreichbar. Eine Parkmöglichkeit direkt am Badeplatz besteht nicht. Eine Badehütte oder Sanitäranlagen stehen nicht zur Verfügung.
Wer einen ruhigen, naturnahen Zugang zum Attersee sucht und keine öffentlich stark frequentierte Badeanlage erwartet, findet hier einen besonderen persönlichen Rückzugsort am See.
Lage
Parschallen gehört zu Nußdorf am Attersee und bietet eine ruhige und naturnahe Wohn- und Freizeitlage.
Die Kombination aus 972 m² ebenem Grundstück, bestehendem Zweitwohnsitz, Höllengebirgsblick, sanierungsbedürftigem Altbestand, individuellen Entwicklungsmöglichkeiten und einem fußläufig erreichbaren, grundbücherlich gesicherten Badeplatzrecht macht diese Liegenschaft besonders interessant für Menschen, die sich ihren eigenen Rückzugsort am Attersee schaffen möchten.
Wichtiger Hinweis
Das Grundstück ist laut Gemeinde als Bauland-Wohngebiet gewidmet. Ein Bebauungsplan sowie eine eigene Zweitwohnsitzwidmung bestehen in Parschallen nicht, die Nebenwohnsitznutzung ergibt sich aus der bisherigen Nutzung als Ferienimmobilie.
Sämtliche Angaben zu möglichen Erweiterungen, Aufstockungen, Umbauten oder sonstigen baulichen Veränderungen verstehen sich vorbehaltlich der konkreten behördlichen Prüfung und Genehmigung.

Eckdaten:
Grundstücksfläche: 972 m²
Wohnfläche: ca. 55–60 m²
Baujahr: ca. 1960
Objektzustand: sanierungs-/renovierungsbedürftig
Nutzung: bestehender Nebenwohnsitz
Widmung: Bauland-Wohngebiet
Badeplatz: ca. 500 m entfernt, zu Fuß erreichbar
Baderecht: immerwährend und unentgeltlich, notariell verbrieft und grundbücherlich gesichert
Badeplatzfläche: ca. 100 m²
Lage: sehr ruhig, nahe Waldrand
Ausblick: Höllengebirge, kleiner Seeblick
Schuppen: angebauter Holz-/Geräteschuppen

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