Zum Verkauf steht ein freistehendes, solide gepflegtes Einfamilienhaus aus dem Jahr 1986 (Standort mit historischer Bebauung bereits vor 1967) im Zentrum von Veržej (Trg Slavka Osterca 12, Slowenien).
Die Immobilie befindet sich auf einem 342 m² großen, vollständig ebenen, eingezäunten und katastermäßig vermessenen Grundstück in unmittelbarer Nähe sämtlicher Infrastruktur wie Supermarkt, Post, Cafés, Restaurants und Bushaltestelle.
Das Haus verfügt über eine optimale Nord-Süd-Ausrichtung. Auf der Südseite befinden sich sämtliche Fenster des Erdgeschosses sowie eine kleine Loggia. Die Nordfassade ist fensterlos und grenzt an das Nachbargrundstück. Der westliche Grundstücksteil bietet einen privaten Garten mit Carport, Schiebetor zur Straße, Rasenfläche und Obstbäumen. Auf der Ostseite befinden sich ein Holzschuppen sowie ein kleiner Werkstattbereich.
Das Gebäude ist renovierungs- bzw. modernisierungsbedürftig. Das Dach befindet sich in einem soliden Zustand und das Gebäude weist keine Feuchtigkeitsschäden auf.
Die offiziell eingetragene Gebäudefläche beträgt derzeit 90 m². Die tatsächliche nutzbare Fläche wird jedoch auf etwa 150–160 m² geschätzt, da Keller, Heizraum und das noch nicht ausgebaute Dachgeschoss mit ausreichender Stehhöhe in der offiziellen Fläche nicht berücksichtigt sind. Das Dachgeschoss eignet sich hervorragend für den Ausbau zusätzlicher Wohnräume.
Das Erdgeschoss umfasst einen Eingangsbereich, ein Badezimmer mit Dusche, eine Küche mit Wohnbereich, einen kleinen Ankleideraum sowie zwei Schlafzimmer. Eines der Schlafzimmer verfügt derzeit über einen separaten Eingang, wodurch sich das Haus ohne größeren Aufwand in zwei Wohneinheiten aufteilen lässt.
Zusätzlich verfügt die Immobilie über einen separaten Heizraum mit Ölheizung sowie über aktive Anschlüsse an Wasser, Strom und Kanalisation. Ein Anschluss an das öffentliche Gasnetz ist ebenfalls möglich.
Die hervorragende Lage bietet kurze Wege zu den Thermen Banovci, zur Mur mit zahlreichen Freizeitmöglichkeiten sowie eine schnelle Anbindung an Ljutomer, Murska Sobota und die Autobahn.
Dokumentation und LegalisierungAufgrund des derzeit noch fehlenden Nutzungsbewilligungsbescheids ist der Kaufpreis Verhandlungssache.
Das Verfahren zur Legalisierung wurde bereits geprüft und befindet sich in Vorbereitung. Nach der schriftlichen fachlichen Stellungnahme eines spezialisierten Unternehmens ist die Legalisierung des Gebäudes entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Das Gebäude ist im Gebäudekataster eingetragen, die Grundstücksgrenzen sind geodätisch geregelt und sämtliche kommunalen Anschlüsse bestehen bereits seit vielen Jahren. Daraus ergibt sich, dass das Gebäude bereits bei seiner Errichtung ordnungsgemäß an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen wurde. Nach fachlicher Einschätzung bestehen daher gute Voraussetzungen für die rechtliche Regelung der Dokumentation.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Legalisierungsverfahren betragen rund 6.000 EUR. Auf Wunsch unterstützen wir den Käufer bei der gesamten Organisation des Verfahrens und stellen den Kontakt zu dem spezialisierten Unternehmen her.
Der Verkäufer ist bereit, den voraussichtlichen Aufwand für die Legalisierung bei den Preisverhandlungen zu berücksichtigen.
VerkaufsbedingungenDer Verkauf erfolgt nach dem Grundsatz „gekauft wie besichtigt“.
Die Anzahlung beträgt 10 % des Kaufpreises.
Die Immobilie eignet sich derzeit insbesondere für Käufer mit Eigenkapital, da Banken für eine Immobilienfinanzierung in der Regel eine Nutzungsbewilligung verlangen. Sollte Ihre Bank die Finanzierung unter den bestehenden Voraussetzungen genehmigen, steht einem Kauf selbstverständlich nichts im Wege.
Die Übergabe der Immobilie erfolgt unmittelbar nach vollständiger Kaufpreiszahlung.
Der Käufer trägt die 2 % Immobilienerwerbsteuer sowie die Kosten der Eigentumsumschreibung. Eine eventuell anfallende Steuer auf den Veräußerungsgewinn trägt der Verkäufer.
SIE und Ihre Anfrage sind uns WICHTIG und WERTVOLL!
In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinien-Umsetzungsgesetz), ersuchen wir um Verständnis, dass wir von Ihnen VOR der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens, sowie über die Aufklärung des Rücktrittsrechtes benötigen.
Darüber hinaus ist es uns aufgrund unserer Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer leider nur mehr möglich Termine erst nach Erhalt einer Anfrage vom vollständigen Kontaktangaben (Name, Telefon, E-Mail) zu vereinbaren. Dies gilt auch für die Weitergabe relevanter Informationen zu den Objekten.
Wir bitten um Verständnis und freuen uns, Sie bald als Kunde begrüßen zu dürfen!
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes fällig.
Alle Angeben zum Objekt sind ohne Gewähr und basieren auf Informationen, die vom Eigentümer der Liegenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Weder der Makler noch die Fa. Immo-Zelzer übernehmen eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.