Viele Eigentümer:innen stecken den Großteil ihres Vermögens in die eigene Immobilie. Im Ruhestand fehlt dann oft die Liquidität für größere Ausgaben – sei es für Reisen, Gesundheit oder einfach ein finanziell sorgenfreies Leben.
Mit einer Immobilienrente lässt sich das eigene Zuhause zu Geld machen, ohne ausziehen zu müssen: Du verkaufst deine Immobilie und erhältst im Gegenzug eine monatliche Zahlung oder eine Kombination aus Rente und Einmalbetrag – bei gesichertem Wohnrecht.

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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei der Immobilienrente verkaufst du deine Immobilie und bekommst dafür monatliche Zahlungen – ohne auszuziehen.

  • Du kannst zwischen verschiedenen Modellen wählen – z. B. Leibrente, Nießbrauch oder Teilverkauf – je nach Lebenslage.

  • Dein Wohnrecht wird rechtlich abgesichert – z. B. durch Eintrag ins Grundbuch und notarielle Beurkundung. 

  • Die Immobilienrente ist nicht für alle geeignet, kann aber eine sinnvolle Ergänzung zur Altersvorsorge sein – mit professioneller Beratung.

  • Die Basis für den Immobilienverkauf bildet eine aktuelle Immobilienbewertung. Starte jetzt kostenlos deine Immobilienbewertung bei ImmoScout24 und erfahre, welcher Preis für deine Immobilie angemessen ist.

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  • Was ist ei­ne Immobilienrente?

    Es gibt verschiedene Wege, wie du deine Immobilie im Alter „verrentet“ nutzen kannst.


    Rentner besprechen Immobilienrente Rentner besprechen Immobilienrente

    Diese Modelle unterscheiden sich in Ablauf, Sicherheit und finanzieller Gestaltung:


    Modell Kurz erklärt
    Leibrente Verkauf mit lebenslanger monatlicher Rente und Wohnrecht
    Zeitrente Rente auf bestimmte Dauer, mit Wohnrecht bis zum Vertragsende
    Nießbrauch Verkauf mit Nutzungsrecht (z. B. Selbstnutzung oder Vermietung)
    Rückmietverkauf Hausverkauf mit Rückmietevertrag – Du wirst Mieter:in
    Teilverkauf Du verkaufst bis zu 50 %, bleibst wirtschaftliche:r Eigentümer:in
    Umkehrhypothek Kein Verkauf – Kredit auf die Immobilie, Rückzahlung nach Auszug oder Tod

    Du willst es genauer wissen? Hier findest du alle Immobilienrenten-Modelle im Detail erklärt.

    Für einen umfassenden Überblick zum Thema Immobilienrente empfehlen wir auch unser Video.

    Immobilienrente - Ist der Hausverkauf auf Rentenbasis sinnvoll?

    Play Video-Preview

    Für wen eig­net sich die Immobilienverrentung?

    Die Immobilienverrentung richtet sich vor allem an ältere Eigentümer:innen, die ihre finanzielle Situation im Ruhestand verbessern möchten – ohne ihr vertrautes Zuhause aufzugeben.

    Du könntest zur Immobilienrente greifen, wenn:
     

    • du etwa 65 Jahre oder älter bist,
    • deine Immobilie weitgehend abbezahlt oder schuldenfrei ist,
    • dein Haus oder deine Wohnung einen ausreichenden Marktwert hat,
    • du keine direkten Erben hast oder das Erbe zweitrangig ist,
    • du regelmäßige Zusatzeinnahmen im Alter suchst,
    • du nicht mehr vermieten oder verkaufen, aber trotzdem liquide sein möchtest.


    Die Verrentung einer Immobilie ist besonders dann interessant, wenn das Geld aus der gesetzlichen Rente nicht ausreicht oder du dir einen höheren Lebensstandard im Alter wünschst – etwa für Reisen, Pflege, Umbauten oder andere Wünsche. Für die Verrentung eines Hauses in guter Lage spricht vieles, besonders wenn es schuldenfrei und in gutem Zustand ist.

    hint
    Tipp für alleinstehende Senior:innen:

    Auch für alleinstehende Senior:innen ohne familiäre Verpflichtungen kann die Immobilienrente eine sinnvolle Option sein, da das Thema Erbfolge häufig weniger entscheidend ist.

    Vor­aus­set­zun­gen für die Immobilienrente – die Check­lis­te

    Nicht jede:r kommt für eine Immobilienverrentung infrage. Damit das Modell für dich sinnvoll und machbar ist, sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein:

    ✅ Du bist mindestens 65 Jahre alt (je nach Modell auch älter).
    ✅ Deine Immobilie ist schuldenfrei oder fast abbezahlt.
    ✅ Das Haus oder die Wohnung hat einen ausreichend hohen Marktwert.
    ✅ Du möchtest dauerhaft in der Immobilie wohnen bleiben.
    ✅ Du brauchst zusätzliche Liquidität im Ruhestand – z. B. für Pflege, Reisen oder Umbauten.

    hint
    Tipp: Immobilie bewerten lassen

    Der erste Schritt ist meist eine Immobilienbewertung. Sie zeigt dir, ob und wie hoch eine Verrentung realistisch ist – und welches Modell für dich infrage kommt.


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    Wie funk­tio­niert die Immobilienverrentung?

    Bei der Immobilienverrentung wird deine Immobilie ganz oder teilweise verkauft – und du bekommst dafür im Gegenzug eine monatliche Rente, eine Einmalzahlung oder beides. Das Besondere: du darfst in deinem Zuhause wohnen bleiben. Je nach Modell ist dieses Wohnrecht lebenslang oder zeitlich begrenzt.

    Der typische Ablauf in fünf Schritten:

    1. Immobilienbewertung:
      Der Verkehrswert deiner Immobilie wird durch Expert:innen (z. B. Makler:innen oder Gutachter:innen) ermittelt.
    2. Modellwahl:
      Du entscheidest dich für eine Leibrente, Zeitrente, Nießbrauch oder eine andere Variante (siehe Übersicht oben).
    3. Berechnung der Rente:
      Auf Basis von Immobilienwert, deinem Alter und Wohnrecht wird die Höhe der monatlichen Zahlung berechnet.
    4. Vertrag und Absicherung:
      Der Vertrag wird notariell beurkundet. Wohnrecht oder Rentenzahlung können als Reallast ins Grundbuch eingetragen werden.
    5. Auszahlung und Wohnnutzung:
      Nach Abschluss erhältst du die vereinbarte Rente und darfst wie gewohnt in deinem Zuhause wohnen bleiben.
    hint
    Gut zu wissen:

    Je nachdem, ob du dich für eine:n private:n Käufer:in, eine Stiftung oder ein spezialisiertes Unternehmen entscheidest, kann der Ablauf leicht variieren. 

    So be­rech­net sich dei­ne Immobilienrente

    Die Berechnung deiner Immobilienrente entscheidet über die Höhe deiner Rentenzahlungen. Nach der Verkehrswertermittlung ist sie besonders wichtig für dich und deinen Lebensstandard im Alter.

    So wird die Leib­ren­te be­rech­net:

    Die Höhe deiner Leibrente richtet sich nach dem Verkehrswert deiner Immobilie, deinem Alter und dem vereinbarten Wohnrecht. In drei Schritten lässt sich die Berechnung der Leibrente beispielhaft aufstellen:

    1. Wert des Wohnrechts berechnen
      Jahresnettokaltmiete × Kapitalwert = Wert des Wohnrechts
      👉 Der Kapitalwert basiert auf deiner statistischen Lebenserwartung – laut Tabelle des Bundesfinanzministeriums.
    2. Auszahlbarer Restwert bestimmen
      Verkehrswert – Wohnrecht = Restwert für die Verrentung
    3. Monatliche Rente ermitteln
      Restwert / Kapitalwert / 12 = monatliche Rente


    Beispielrechnung

    Frau, 70 Jahre
    Immobilienwert: 350.000 €
    Jahresnettokaltmiete: 7.800 €
    Kapitalwert lt. Tabelle (Alter 70, Frau): 11.175 €
    → Wert des Wohnrechts: 7.800 × 11,175 = 87.165 €
    → Restwert: 350.000 – 87.165 = 262.835 €
    → Monatsrente: 262.835 / 11,175 / 12 = ca. 1.960 €

    hint
    Hinweis: Anlage 9 zu § 14 BewG

    Die Kapitalwerte zur Bewertung einer Leibrente stammen aus Anlage 9 zu § 14 BewG. Sie richten sich nach Alter, Geschlecht und Bewertungsstichtag und bilden die Basis für die Berechnung des Wohnrechts und der monatlichen Rente.

    So wird die Zeitrente be­rech­net:

    Auch bei der Zeitrente wird der Wert des befristeten Wohnrechts vom Immobilienwert abgezogen. Die monatliche Rente ergibt sich aus dem verbleibenden Kapitalwert – geteilt durch einen weiteren Faktor aus dem Bewertungsgesetz.

    Rechenschritte:
     

    1. Wert des befristeten Wohnrechts
      → Jahresnettokaltmiete × Kapitalwert*
      Beispiel: 9.000 € × 7,745 = 69.705 €
    2. Bereinigter Verkehrswert
      → Verkehrswert – Wohnrecht
      Beispiel: 385.000 € – 69.705 € = 315.295 €
    3. Monatliche Rentenzahlung
      → Bereinigter Verkehrswert geteilt durch 12 Monate und einen weiteren Kapitalwert, der die monatliche Rentenverteilung abbildet
      Beispiel: 315.295 € ÷ 12 ÷ 8,370 = 3.139,14 €


    Übrigens
    : Die abgekürzte Leibrente wird rechnerisch wie eine Zeitrente behandelt – endet aber mit dem Tod oder der vereinbarten Laufzeit, ohne Rentenfortzahlung an Erb:innen.

    hint
    Hinweis: Anlage 9a zu § 13 Bewertungsgesetz

    Die Kapitalwerte zur Berechnung der Zeitrente stammen aus Anlage 9a zu § 13 Bewertungsgesetz. Sie liefern Näherungswerte für den Barwert wiederkehrender Zahlungen und dienen in der Praxis auch zur Ermittlung der monatlichen Rentenzahlung. Je kürzer die Laufzeit, desto niedriger der Kapitalwert – und desto höher fällt die monatliche Rate aus.

    Warum zwei Kapitalwerte?
     

    • Für das Wohnrecht wird ein Kapitalwert gemäß der Laufzeit des Nutzungsrechts herangezogen.
    • Für die Rentenverteilung (Monatsrente) dient ein separater Kapitalwert zur Umrechnung der Gesamtsumme in monatliche Zahlungen.
    hint
    Hinweis: Immobilienrente-Rechner nutzen

    Das wirkt kompliziert – und ist es auch. Wer den maximalen Nutzen aus der Immobilienrente ziehen möchte, sollte die Berechnung durch Fachleute oder spezialisierte Anbieter:innen vornehmen lassen. Ein Immobilienrente-Rechner wie der von Destatis kann erste Orientierungswerte liefern. 

    Wie si­cher ist die Immobilienrente?

    Das lässt sich nicht pauschal beantworten – denn wie sicher deine Immobilienrente ist, hängt vor allem von drei Dingen ab:

    • dem gewählten Modell (z. B. Leibrente, Nießbrauch),
    • der vertraglichen Absicherung (z. B. Notar, Grundbucheintrag),
    • und dem Anbieter oder Käufer, mit dem du den Vertrag abschließt.

    Ab­si­che­rung im Grund­buch: Wohn­recht & Reallast

    Ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch sollte immer an erster Stelle im Grundbuch eingetragen werden. So bleibst du abgesichert – selbst, wenn der:die Käufer:in insolvent wird oder die Immobilie weiterverkauft.

    Übrigens: Das Wohnrecht kann auch auf weitere Personen (z. B. Ehepartner:in) ausgeweitet sein, die dann ebenfalls im Grundbuch eingetragen ist. Nach deinem Tod erlischt das Wohnrecht nicht automatisch, sondern bleibt für die noch lebende Person bis zu ihrem Ableben bestehen.

    Ebenso wichtig ist die Reallast für die Rentenzahlung: Sie wird ebenfalls ins Grundbuch eingetragen und sorgt dafür, dass du deine Zahlungen notfalls auch rechtlich durchsetzen kannst – sogar bei Zahlungsausfall.

    Schutz durch Vollstreckungsklausel

    Ein zusätzlicher Schutz ist die sogenannte Vollstreckungsunterwerfung im Vertrag. Sie erlaubt dir, im Ernstfall direkt in das Vermögen der Käufer:innen zu vollstrecken – ohne vorher klagen zu müssen.


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    Der Ver­trag: No­ta­ri­el­le Be­glau­bi­gung ist Pflicht

    Jeder Immobilienrenten-Vertrag muss notariell beurkundet werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist dabei zur Neutralität verpflichtet und klärt dich über alle rechtlichen Folgen auf. Wenn etwas unklar ist, kannst du jederzeit nachfragen – genau dafür ist der:die Notar:in da.

    Ver­trags­part­ner ge­nau prü­fen

    Ob privat oder institutionell: Achte darauf, dass dein:e Vertragspartner:in solvent und erfahren ist. Frag nach, wie lange er:sie bereits auf diesem Gebiet tätig ist, ob es Referenzen gibt und wie deine Ansprüche im Ernstfall abgesichert sind.

    Expertenkommentar

    Gerade weil es bei der Immobilienrente um dein Zuhause, dein Vermögen und deine Altersvorsorge geht, sind eine fundierte Beratung und eine rechtliche Absicherung – wie oben beschrieben – unverzichtbar. Wer voreilig unterschreibt oder auf unklare Versprechen vertraut, kann am Ende das Nachsehen haben. Verlass dich auch nicht zu sehr auf Online-Rechner: Sie liefern erste Anhaltspunkte zur Rentenhöhe, ersetzen aber keine individuelle, fachkundige Beratung. Leibrenten sind ein Risikogeschäft – viele persönliche Faktoren spielen dabei eine Rolle.

    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung
    Nadine Kunert

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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    Wer kauft Im­mo­bi­li­en mit Ver­ren­tung – und bie­tet dir ei­ne Ren­te da­für?

    Wer dein Haus kauft, wenn du es verrenten willst, ist nicht immer ein Konzern oder eine Stiftung. Hinter der Immobilienrente können ganz unterschiedliche Käufergruppen stehen – je nachdem, welches Modell du wählst.

    Makler berät älteres Ehepaar zum Immobilienverkauf

    Pri­va­te Käu­fer:in­nen

    In manchen Fällen sind es Menschen wie du und ich – zum Beispiel junge Familien, die sich frühzeitig ein Eigenheim in einer gefragten Wohnlage sichern möchten. Du bekommst eine Rente und bleibst wohnen, sie planen langfristig.

    Wichtig: Bei privaten Käufer:innen ist es besonders entscheidend, dass dein Wohnrecht und deine Rentenzahlung rechtlich gut abgesichert sind – etwa durch Grundbucheintrag und Reallast.

    In­sti­tu­tio­nel­le Käu­fer & Un­ter­neh­men

    Immer mehr professionelle Anbieter:innen, etwa aus der Finanz- und Versicherungsbranche, erkennen in der Immobilienverrentung eine stabile Kapitalanlage.

    Dazu zählen:

    • Investmentgesellschaften
    • Banken & Versicherer
    • Immobilienfirmen mit Verrentungsschwerpunkt


    Diese Akteure bieten oft strukturierte Abläufe, sind kapitalstark – und bieten dir als Verkäufer:in eine gewisse Planungssicherheit.

    Zu den institutionellen Käufergruppen gehören auch:

    • Stiftungen mit sozialem Auftrag (z. B. Zustifterrenten)


    In der Regel hast du aber mit geringeren Rentenbezügen zu rechnen als bei privatwirtschaftlichen Anbietern.

    hint
    Tipp: Referenzen anfragen

    Achte auf Erfahrung, Bonität und klare Vertragsbedingungen, bevor du dein Haus verkaufst. Frage nach Referenzen – seriöse Anbieter:innen haben damit kein Problem.

    Die Mo­del­le im De­tail er­klärt

    Immobilien verrenten – aber wie? Es gibt unterschiedliche Modelle für die Immobilienverrentung. Deine persönlichen Vorstellungen, Bedürfnissen und Voraussetzungen entscheiden darüber, welches Modell für dich passend ist.


    Leibrente: Regelmäßige Zahlungen bis ans Lebensende

    Bei der Leibrente verkaufst du deine Immobilie, erhältst dafür aber keine Einmalzahlung, sondern eine monatliche Rente – und das lebenslang. Zusätzlich wird dir ein Wohnrecht oder Nießbrauch eingeräumt, sodass du weiterhin in deinem Zuhause wohnen kannst. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Immobilienwert, deinem Alter und der Lebenserwartung. Die Rentenzahlungen sind für den:die Käufer:in verpflichtend und können durch eine Reallast im Grundbuch abgesichert werden. Zusätzlich zu den Rentenzahlungen kann eine größer Einmalzahlung vereinbart werden. Das Modell eignet sich besonders für Senior:innen mit langer Lebenserwartung und konstantem Liquiditätsbedarf.


    Zeitrente: Begrenzte Laufzeit, planbare Einnahmen

    Die Zeitrente funktioniert ähnlich wie die Leibrente – mit einem entscheidenden Unterschied: Die monatliche Rentenzahlung erfolgt nur für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum, etwa 10 oder 15 Jahre. Danach endet die Zahlung automatisch. Für diesen Zeitraum wird dir in der Regel auch ein Wohnrecht eingeräumt, das mit dem Ablauf oder dem Tod erlischt.

    Ein Vorteil der Zeitrente: Sie lässt sich gut kalkulieren – sowohl für Käufer:innen als auch für dich. Du kannst die Einnahmen für einen bestimmten Lebensabschnitt planen, etwa für Pflege, Umbauten oder größere Wünsche. Oft wird zusätzlich zur Rente eine Einmalzahlung vereinbart und im Kaufvertrag festgehalten.

    hint
    Wichtig zu wissen:

    Stirbst du vor Ablauf der vereinbarten Rentendauer, gehen die verbleibenden Rentenzahlungen meist auf deine Erb:innen über. Das Wohnrecht hingegen endet mit deinem Tod, da es nicht vererbbar ist.

    Diese Variante eignet sich besonders für Menschen, die klare Laufzeiten und vertraglich garantierte Einnahmen wünschen – auch im Hinblick auf ihre Erbfolge.

    Abgekürzte Leibrente: Mischung aus Sicherheit und Begrenzung

    Die abgekürzte Leibrente ist eine Mischform aus Leibrente und Zeitrente. Du erhältst eine monatliche Rente – entweder bis zu einem vertraglich festgelegten Enddatum (z. B. 20 Jahre) oder bis zu deinem Tod, je nachdem, was früher eintritt.

    Das Besondere: Im Gegensatz zur klassischen Zeitrente werden die Zahlungen nach dem Tod nicht an Erb:innen weitergegeben. Stirbst du vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, enden die Zahlungen – auch wenn die ursprünglich vereinbarte Zeit noch nicht verstrichen ist.

    Das Modell bietet dir regelmäßige Einnahmen mit einer klaren Obergrenze – und eine einfachere Kalkulationsbasis für den:die Käufer:in. Es eignet sich besonders, wenn du:

    • keine Einmalzahlung brauchst,
    • eine definierte Laufzeit bevorzugst,
    • aber keine Rentenzahlungen über deinen Tod hinaus sichern möchtest.
    hint
    Gut zu wissen:

    Auch bei der abgekürzten Leibrente lässt sich ein Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbaren – mit separater Laufzeit oder lebenslangem Bestand, je nach Vereinbarung.

    Nießbrauch: Selbst wohnen oder vermieten

    Beim Nießbrauch verkaufst du deine Immobilie, behältst aber umfassende Nutzungsrechte: Du darfst weiterhin selbst darin wohnen oder sie vermieten – und so zusätzlich Einnahmen erzielen.

    Das Nießbrauchrecht geht über ein einfaches Wohnrecht hinaus, weshalb der Verkaufspreis in der Regel deutlich niedriger ausfällt. Es wird im Grundbuch eingetragen und bietet dir rechtliche Sicherheit.

    Allerdings trägst du auch weiterhin bestimmte Pflichten – etwa für:

    • Grundsteuer und Versicherungen,
    • Instandhaltungskosten,
    • sowie sonstige laufende Lasten wie Müll- oder Abwassergebühren.


    Fazit
    : Der Nießbrauch eignet sich für alle, die ihre Immobilie als Einkommensquelle nutzen oder sich die Option auf einen späteren Auszug offenhalten möchten – aber bereit sind, sich weiterhin um laufende Verpflichtungen zu kümmern.


    Wohnrecht: Lebenslang wohnen, aber ohne Vermietung

    Mit einem lebenslangen Wohnrecht darfst du deine Immobilie nach dem Verkauf weiterhin selbst nutzen – ebenso wie Personen, die ausdrücklich in das Wohnrecht einbezogen wurden. Eine Vermietung ist dabei ausgeschlossen.

    Das Wohnrecht ist ein höchstpersönliches Recht: Es endet mit deinem Tod oder deinem Auszug. Wurde z. B. dein:e Partner:in ebenfalls im Wohnrecht berücksichtigt, darf diese Person nach deinem Tod weiter in der Immobilie leben – bis zum eigenen Lebensende.

    Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen, hat aber in der Regel weniger Einfluss auf den Immobilienwert als ein Nießbrauch. Es eignet sich für alle, die ihr Zuhause bis zum Lebensende selbst bewohnen möchten, ohne die Option zur Vermietung zu benötigen.


    Teilverkauf: Nur ein Anteil geht an Investor:innen

    Beim Teilverkauf gibst du bis zu 50 % deiner Immobilie an einen Investor ab, bleibst aber wirtschaftliche:r Eigentümer:in. Du erhältst dafür eine Einmalzahlung und zahlst monatlich ein sogenanntes Nutzungsentgelt – vergleichbar mit einer anteiligen Miete. Du kannst weiterhin in der Immobilie wohnen und über Umbauten oder Vermietung entscheiden. Beim späteren Gesamtverkauf wird der Erlös zwischen dir (bzw. deinen Erb:innen) und dem Investor aufgeteilt. Das Modell bietet Liquidität ohne vollständigen Eigentumsverlust, ist aber mit laufenden Kosten verbunden.

    Optional kann ein Vorkaufsrecht für den verkauften Anteil vereinbart werden – so lässt sich die Immobilie später wieder vollständig zurückholen.

    hint
    Wichtig:

    Der Teilverkauf bringt laufende Kosten mit sich – und reduziert langfristig den Anteil am Verkaufsgewinn. Er eignet sich vor allem für Menschen, die sofort Kapital benötigen, aber weiterhin über ihr Zuhause verfügen wollen.

    Rückmietverkauf: Eigentum abgeben, als Mieter:in bleiben

    Beim Rückmietverkauf veräußerst du deine Immobilie vollständig, schließt aber gleichzeitig einen Mietvertrag mit dem Käufer ab. Du wirst damit zur:m Mieter:in deines früheren Eigentums – mit allen Rechten und Pflichten. Die Miete ist meist niedriger als ortsüblich und kann langfristig vertraglich gesichert werden. Dafür erhältst du den vollen Verkaufserlös und kannst ihn frei nutzen. Das Modell eignet sich für alle, die Flexibilität und Kapital suchen, aber keine Bindung durch Wohnrecht oder Nießbrauch wünschen.


    Umkehrhypothek: Kredit statt Verkauf

    Bei der Umkehrhypothek bleibt deine Immobilie in deinem Eigentum – du verkaufst sie nicht, sondern nimmst ein Darlehen auf, das durch eine Grundschuld im Grundbuch abgesichert wird. Das Darlehen wird entweder als Einmalsumme oder in monatlichen Raten ausgezahlt.

    Der Clou: Du musst während der Laufzeit weder Tilgung noch Zinsen zahlen. Die Rückzahlung erfolgt erst bei deinem Auszug oder Tod – meist durch den Verkauf der Immobilie durch die Bank oder deine Erb:innen.

    Du behältst alle Eigentümerrechte, bist aber weiterhin für Instandhaltung, Versicherungen und andere laufende Kosten verantwortlich. Die Umkehrhypothek eignet sich besonders für Menschen, die Liquidität brauchen, aber ihr Haus nicht verkaufen wollen – etwa weil sie es vererben möchten oder sich nicht von ihrem Eigentum trennen wollen.


    Verkaufen und trotzdem wohnen bleiben?
    Ja, das geht. Profitieren Sie heute schon von Ihrer Immobilie und bleiben Sie trotzdem wohnen. Ein Teilverkauf, Nießbrauch oder Rückmietverkauf macht es möglich. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu den verschiedenen Möglichkeiten. Sie möchten sich beraten lassen? Dann benötigen wir folgende Informationen, damit wir Sie kontaktieren können.
    Bei Interesse wird ImmoScout24 Ihre Daten wie im Hinweis Teilverkauf* beschrieben an passende Immobilienexperten weitergeben. Für die Übermittlung Ihrer Anfrage erhält ImmoScout24 eine Vergütung.
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    *Hinweis Immobilienrente:

    Ihre Daten werden zur Erstellung personalisierter Angebote und zur telefonischen Vereinbarung eines Beratungstermins an maximal 3 mit ImmoScout24 kooperierende Immobilienexperten weitergegeben. Eine Liste dieser Experten erhalten Sie nach Übermittlung der Daten per E-Mail zugesandt. Um eine individuelle Beratung zu gewährleisten, benötigen wir Ihre Telefonnummer. Der Übermittlung Ihrer Daten können Sie selbstverständlich jederzeit widersprechen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutz-Information. Wenn Sie eine Weiterleitung Ihrer Daten bzw. eine Kontaktaufnahme durch diese nicht wünschen, können Sie unserem Vermittlungsservice jederzeit widersprechen. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung Ihrer Kontaktdaten für die von uns bzw. unserer Kooperationspartner angebotenen Leistungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO (Vermittlungsservice bzw. Kontaktaufnahme und Angebotserstellung) erforderlich ist. Es kann sein, dass zur Klärung Ihres Empfehlungsanliegens zunächst Ihr persönlicher ImmoScout24-Berater telefonisch Kontakt zu Ihnen aufnimmt. ImmoScout24 leitet Ihre Daten ausschließlich an professionelle Immobilienexperten weiter, die Expertise aus dem Markt mitbringen und von ImmoScout24 vertraglich auf eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten verpflichtet wurden. Für die Übermittlung Ihrer Anfrage erhält ImmoScout24 eine Vergütung.

    Was du zu Be­ra­tung, Kos­ten und Steu­ern wis­sen soll­test

    Die Immobilienverrentung ist keine Entscheidung von heute auf morgen. Sie betrifft dein Zuhause, dein Vermögen und oft auch dein familiäres Umfeld. Umso wichtiger ist eine fundierte und unabhängige Beratung.

    Be­ra­tung: Kom­pe­tent und in­di­vi­du­ell

    Kompetente Beratung zählt
    Achte auf Fachwissen in Immobilienbewertung, Erbschaftsfragen und Ruhestandsplanung – idealerweise mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen. Eine gute Beratung zeigt dir auch Alternativen auf, etwa ob ein Verkauf mit Reinvestition die bessere Lösung sein könnte.

    Gute Beratung bedeutet: Nicht drängen, sondern beim Abwägen unterstützen.

    Wer hilft bei der Auswahl?
    Neben Käufer:innen stehen dir auch unabhängige Vermittler:innen und Finanzberater:innen zur Seite – oft kostenfrei und unverbindlich. Sie unterstützen dich dabei, das passende Verrentungsmodell zu finden.


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    Kos­ten: Was fällt an – und für wen?

    Die meisten Vertragskosten trägt der:die Käufer:in – dazu zählen:

    • Notar- und Grundbuchkosten (z. B. für Wohnrecht und Reallast)
    • Grunderwerbsteuer


    War ein:e Makler:in beteiligt, sollte im Vertrag klar geregelt sein, wer die Provision übernimmt – im Idealfall der Käufer.

    Für dich als Verkäufer:in fallen nur dann Kosten an, wenn du selbst eine:n Berater:in oder Vermittler:in beauftragst – z. B. für eine Marktwertermittlung oder Rechtsberatung.

    Steu­ern: So wer­den Ren­ten ver­steu­ert

    Zahlungen aus der Immobilienrente gelten steuerlich als sonstige Einkünfte – sie sind also grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Je nach Modell gelten unterschiedliche Regeln:

    Leibrente: Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig

    Hier wird nur ein Teil der monatlichen Rente versteuert – der sogenannte Ertragsanteil nach § 22 Einkommensgesetz (EStG). Dieser hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und wird auf Basis einer fiktiven Jahresmiete berechnet. Diese orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete.


    Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil
    65 Jahre 18 %
    70 Jahre 15 %
    75 Jahre 11 %
    80 Jahre 8 %

    Beispiel: Wer mit 65 Jahren eine monatliche Leibrente von 1.000 € erhält, muss 180 € davon versteuern – mit dem persönlichen Steuersatz.


    Abgekürzte Leibrente: Laufzeit entscheidet

    Bei dieser Sonderform zählt nicht das Alter, sondern die vereinbarte Laufzeit.
    Beispiel: Eine Rente mit Laufzeit bis zum 85. Lebensjahr ergibt laut § 55 Absatz 2 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) einen Ertragsanteil von 21 %.
    Das bedeutet: Von 1.000 € Rente pro Monat wären 210 € steuerpflichtig.


    Zeitrente: Volle Besteuerung

    Bei einer Zeitrente ist die komplette monatliche Zahlung zu versteuern – sie gilt in voller Höhe als Einkommen.
    Der Vorteil: Die Steuerlast wird über Jahre gestreckt, statt wie bei einer Einmalzahlung sofort komplett zu greifen.

    hint
    Tipp:

    Die steuerlichen Unterschiede sind oft entscheidend für die Wahl des passenden Modells. Eine unabhängige Steuerberatung ist in jedem Fall empfehlenswert.

    hint
    Wichtig:
    • Bestehe auf einer transparenten und qualifizierten Beratung.
    • Frage nach Alternativen – nicht jede Immobilienrente ist automatisch die beste Lösung.
    • Kalkuliere mögliche Steuern beim Hausverkauf und Nebenkosten realistisch mit ein.

    Immobilienrente: Vor­tei­le und Nach­tei­le im Über­blick

    Die Immobilienrente kann dir helfen, im Alter finanziell unabhängiger zu werden – ohne dein Zuhause aufzugeben. Doch die Verrentung von Immobilien ist nicht für jede Lebenslage die passende Lösung. Hier findest du die wichtigsten Vor- und Nachteile im Überblick:

    ✅ Vor­tei­le Immobilienrente

    Vorteil Beschreibung
    Monatliche Einnahmen oder Einmalzahlung Du erhältst zusätzlich zur gesetzlichen Rente regelmäßige Zahlungen oder eine hohe Einmalzahlung. So schließt du Rentenlücken und hast mehr finanziellen Spielraum.
    Du bleibst in deinem Zuhause wohnen Wohnrecht oder Nießbrauch sichern dir die weitere Nutzung deiner Immobilie – oft lebenslang und rechtlich geschützt.
    Keine Eigentümerpflichten mehr Je nach Modell übernimmt der:die neue Eigentümer:in Instandhaltung und große Reparaturen – du sparst Geld und Aufwand.
    Selbstbestimmtes Handeln Du kannst Schulden tilgen, Rücklagen aufbauen oder deinen Kindern schon zu Lebzeiten etwas schenken.
    Individuelle Vertragsgestaltung Ob Leibrente, Zeitrente oder Teilverkauf: Viele Modelle lassen sich flexibel an deine Wünsche anpassen.
    Niedrige Wohnkosten Du wohnst mietfrei und musst nur noch geringe Betriebskosten tragen – z. B. keine Grundsteuer mehr.
    Beim Nießbrauch: Möglichkeit zur Vermietung Wenn du ausziehst, kannst du beim Nießbrauchrecht die Immobilie vermieten und weitere Einnahmen erzielen.

    ⚠️ Nach­tei­le Immobilienrente

    Nachteil Beschreibung
    Du verkaufst deine Immobilie Bei den meisten Modellen gibst du das Eigentum auf – und damit auch das Recht, frei über die Immobilie zu verfügen oder sie zu vererben.
    Wertabschlag durch Nutzungsrechte Wohnrecht oder Nießbrauch mindern den Verkaufspreis – je nach Alter, Restlebenserwartung und Mietwert.
    Keine oder eingeschränkte Vererbung Die Immobilie kann meist nicht mehr an Kinder oder Enkel vererbt werden.
    Begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten Umbauten, Modernisierungen oder Veränderungen am Grundstück sind nur mit Zustimmung des neuen Eigentümers möglich.
    Nicht immer rentable Auszahlung Je nach Immobilienwert, Alter und Marktbedingungen können die Rentenzahlungen relativ gering ausfallen.
    Vermietung nur beim Nießbrauch möglich Beim reinen Wohnrecht darfst du die Immobilie nicht vermieten – auch nicht nach einem Auszug. Beim Nießbrauch ist das hingegen erlaubt. 
    Langfristige Bindung Ist der Vertrag einmal notariell abgeschlossen und im Grundbuch eingetragen, lässt er sich kaum rückgängig machen. Ein Rücktritt ist in der Praxis selten möglich.

    Fazit: Die Immobilienrente bietet finanzielle Vorteile – aber du gibst dafür auch Kontrolle und Eigentum ab. Je nach Lebenslage kann das sehr sinnvoll sein oder zu Einschränkungen führen. Lass dich deshalb gut beraten und prüfe, welches Modell wirklich zu dir passt.

    Ist die Immobilienrente die rich­ti­ge Lö­sung für mich?

    Die Immobilienrente klingt auf den ersten Blick verlockend – wohnen bleiben, Geld erhalten, sorgenfreier leben. Aber passt sie wirklich zu deiner Lebenssituation? Diese Fragen helfen dir bei der Einschätzung:

    ✅ Die Immobilienrente könnte zu dir passen, wenn …

    • du im Ruhestand mehr finanziellen Spielraum brauchst.
    • du dein Zuhause nicht aufgeben möchtest, aber Eigentum nicht mehr brauchst.
    • du keine Erbabsicht hast oder mit deinen Erb:innen bereits alles geregelt ist.
    • du allein wohnst oder keine familiären Verpflichtungen hast.
    • du ein schuldenfreies oder fast abbezahltes Haus besitzt.
    • du planbare, sichere Einnahmen statt ungewisser Vermietung suchst.


    ⚠️ Vielleicht ist ein anderes Modell besser, wenn …

    • du die Immobilie vererben oder in der Familie halten möchtest.
    • du überlegst, selbst darin zu investieren oder umzubauen.
    • du mit dem Gedanken spielst, in naher Zukunft auszuziehen.
    • du nicht sicher bist, ob du dein Wohnrecht aufgeben möchtest, wenn sich deine Lebensumstände ändern.
    • du Wert auf maximale Flexibilität und Kontrolle legst.
    hint
    Tipp:

    Es gibt kein Richtig oder Falsch – nur ein passt oder passt nicht. Die Immobilienrente ist eine gute Lösung für viele, aber nicht für alle. Ein ehrlicher Kassensturz, eine unabhängige Beratung und ein offenes Gespräch mit deiner Familie helfen dir, die richtige Entscheidung zu treffen. Vielleicht kommt dabei heraus, dass du das Haus verkaufen möchtest.

    Fa­zit: Immobilienrente – ei­ne Ent­schei­dung mit Weit­blick

    Die Immobilienrente kann dir helfen, das gebundene Vermögen in deinem Zuhause sinnvoll zu nutzen – für mehr Freiheit, Sicherheit und Lebensqualität im Alter.

    Ob Leibrente, Nießbrauch oder Teilverkauf: Es gibt nicht das eine Modell, das für alle passt. Wichtig ist, dass du deine persönliche Lebenssituation ehrlich betrachtest und gut informierte Entscheidungen triffst, mit der du dich langfristig wohlfühlst.

    FAQ: Häufige Fragen zur Immobilienrente

    Ist die Immobilienrente wirklich sinnvoll?

    Das hängt von deiner Lebenssituation ab. Wenn du im Alter finanzielle Freiheit suchst, aber nicht aus deinem Zuhause ausziehen möchtest, kann die Immobilienrente eine gute Lösung sein. Wichtig ist, dass du dich gut beraten lässt und mögliche Alternativen prüfst.

    Wie funktioniert eine Immobilienverrentung?

    Bei der Immobilienverrentung verkaufst du dein Haus ganz oder teilweise – erhältst dafür aber eine monatliche Rente, eine Einmalzahlung oder beides. Gleichzeitig bleibt dir ein Wohnrecht oder Nießbrauch erhalten, sodass du weiterhin in der Immobilie wohnen kannst.

    Wie hoch ist die Immobilienrente?

    Die Höhe der Immobilienrente hängt vom Wert der Immobilie, deinem Alter und der Art des Wohnrechts ab. Grundsätzlich gilt: Je älter du bist und je höher der Immobilienwert, desto mehr Rente kannst du erwarten. Eine genaue Berechnung erfolgt individuell – oft mithilfe eines:einer Expert:in.

    Ist eine Immobilienrente steuerpflichtig?

    Ja, Rentenzahlungen aus der Immobilienrente gelten als sonstige Einkünfte und sind grundsätzlich steuerpflichtig. Bei der Leibrente wird nur ein Teil (der sogenannte Ertragsanteil) versteuert – bei Zeitrenten meist der volle Betrag. Eine Steuerberatung ist empfehlenswert.

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    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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    Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

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