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In vielen Wohngebieten und Städten sind freie Parkplätze Mangelware. Eine Garage oder einen Stellplatz zu vermieten, kann deshalb eine lohnende Einnahmequelle sein. Doch welche Regeln gelten bei der Garagenvermietung? Wie hoch darf die Miete sein? Und gibt es steuerliche Besonderheiten? In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige zum Thema „Garage vermieten“.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Mietpreise für Garagen sind frei verhandelbar, sollten aber marktüblich sein.

  • Ein schriftlicher Mietvertrag ist empfohlen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Garage und Stellplatz können separat oder mit einer Wohnung vermietet werden, was rechtliche Unterschiede mit sich bringt.

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Für private Vermieter:innen & Nachmietersuchende

Wo las­sen sich Ga­ra­gen und Stell­plät­ze gut ver­mie­ten?

Jeder kennt das Problem: Du kommst nach Hause, suchst einen Parkplatz – und drehst erst einmal mehrere Runden um den Block. Gerade in Wohngebieten oder dicht bebauten Innenstädten sind freie Stellplätze Mangelware.



Wer hier eine Garage oder einen Stellplatz vermietet, kann sicher sein, dass die Nachfrage groß ist.

Besonders begehrt sind Stellplätze in:

✅ Innenstädten, wo Parkflächen knapp und teuer sind
✅ Wohngebieten, in denen Familien oft mehr als ein Auto besitzen
✅ Bahnhofs- und Flughafen-Nähe, ideal für Pendler:innen und Reisende
✅ Gegenden mit hoher Kriminalität, wo abschließbare Garagen zusätzlichen Schutz bieten
✅ Ruhigen Seitenstraßen, abseits von Hektik und engen Parkbuchten

hint
Tipp: Parkplätze

Parkplätze unter Bäumen werden oft geschätzt – solange sie nicht zur „Dreckfalle“ werden. Blütenstaub, Vogelkot und herabfallende Äste können das Auto beschädigen und viele Mieter:innen abschrecken. Überdachte Stellplätze oder Garagen mit stabilem Dach sind daher oft besonders gefragt.

Miet­hö­he für die Ver­mie­tung von Ga­ra­gen und Stell­plät­zen

Die Mietpreise für Garagen und Stellplätze unterliegen keiner gesetzlichen Regulierung, sondern werden durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Dennoch solltest du deine Garage zu einem marktüblichen Preis vermieten, um nicht den Vorwurf des Wuchers zu riskieren.

Faktoren zur Preisgestaltung:

  • Lage (Stadtzentrum, Wohngebiet, ländlicher Raum)
  • Zustand & Sicherheit (abschließbar, Überwachung, Beleuchtung)
  • Größe & Ausstattung (mit Stromanschluss, Doppelgarage, breite Einfahrt)
hint
Tipp: Garagen vergleichen

Recherchiere online oder frage Nachbar:innen, um einen realistischen Mietpreis für deine Garage festzulegen.

Garage vermieten: Ist ein Mietvertrag notwendig?

Ein Mietvertrag ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
 
Wichtige Punkte im Mietvertrag:
 
✅ Adresse und Beschreibung der Garage
✅ persönliche Daten der Vertragspartner:innen samt Unterschriften
✅ Miethöhe, Kaution, Zahlungsweise
✅ Mietdauer & Kündigungsfristen
✅ Regelungen zur Nutzung & Instandhaltung
✅ Erlaubte und verbotene Lagergegenstände nach der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes.
 
Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Parteien vor Missverständnissen und möglichen Streitigkeiten. Garage vermieten leicht gemacht: Eine Mustervorlage eines Garagen-Mietvertrags als PDF-Datei erhältst du bei ImmoScout24.

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Kaution und Kündigungsfristen

Bei der Vermietung einer Garage oder eines Stellplatzes gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Kaution. Während sie bei Wohnraum auf maximal drei Monatsmieten begrenzt ist, kannst du hier eine höhere Summe festlegen.

Wenn der Garagenmietvertrag unabhängig von einer Wohnung abgeschlossen wurde, kann er auch separat gekündigt werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag – sie muss nicht zwingend drei Monate betragen. Auch Mieter:innen haben die gleiche Flexibilität.

Wohnung und Garage zusammen vermieten

Wer eine Wohnung und eine Garage oder einen Tiefgaragenstellplatz besitzt, kann sich Arbeit sparen und beides zusammen vermieten. In diesem Fall sind beide Mietverträge als rechtliche Einheit anzusehen – selbst dann, wenn es zwei separate Verträge gibt, die gleichzeitig abgeschlossen wurden.

Beispiel: Du vermietest eine Wohnung mit einem Tiefgaragenstellplatz. Auch wenn dein:e Mieter:in nur die Garage kündigen möchte, ist das nicht ohne Weiteres möglich – denn Wohnung und Stellplatz gelten als eine Einheit. Eine Teilkündigung nur für die Garage ist daher ausgeschlossen.

Das bedeutet:

Keine separate Kündigung der Garage möglich
Keine eigenständige Mieterhöhung nur für die Garage erlaubt
✅ Kündigung nur gemeinsam mit der Wohnung – Frist: 3 Monate

Die einzige Ausnahme, bei der du die Garage unabhängig zurückbekommen kannst, besteht nach § 573 BGB, wenn ein Bauvorhaben zur Schaffung neuen Wohnraums auf dem Grundstück geplant ist.

Tipp: Überlege gut, ob du Garage und Wohnung in einem Vertrag vermietest oder lieber getrennte Mietverhältnisse eingehst.

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Wie darf deine vermietete Garage genutzt werden?

Mieter:innen dürfen eine Garage nicht zweckentfremden. Die Garagenverordnung der jeweiligen Bundesländer regelt, welche Gegenstände dort gelagert werden dürfen.

Erlaubt:

✔ Autoreifen, Dachgepäckträger, Fahrräder, Kindersitze 

Nicht erlaubt:

❌ Möbel, Getränkekisten, Gasflaschen, brennbare Stoffe, große Werkstatt- oder Lagerräume

💡Wichtig:

Falls deine Garage zweckentfremdet wird (z. B. als Partyraum oder Werkstatt), kannst du das Mietverhältnis fristlos kündigen. 

Wer ist für die Instandhaltung verantwortlich?

Als Vermieter:in bist du grundsätzlich für die Instandhaltung der Garage zuständig. Dazu gehören:

  • Reparaturen am Dach oder Garagentor
  • Schäden durch natürliche Abnutzung


Schäden, die durch den/die Mieter:in verursacht wurden (z. B. Dellen im Garagentor), muss diese:r selbst zahlen.

Garage vermieten: Welche Steuern fallen an?

Einkommenssteuer

Einnahmen aus der Garagenvermietung gelten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und müssen gemäß § 21 Abs. 1 EStG versteuert werden.

Gut zu wissen:

✔ Werbungskosten wie Renovierungen, Grundsteuer oder Schuldzinsen können steuerlich abgesetzt werden.
✔ Die Abschreibung (AfA) für eine Garage beträgt 5 % pro Jahr über 20 Jahre.
✔ Gehört die Garage zu einem Ein- oder Zweifamilienhaus, kann eine andere Abschreibungsregel gelten (§ 7 Abs. 4 EStG).

Tipp: Lasse dich von einem:einer Steuerberater:in beraten, um alle Steuervorteile optimal zu nutzen.

Umsatzsteuerpflicht

Falls du die Garage separat von einer Wohnung vermietest, kann eine Umsatzsteuerpflicht von 19 % anfallen. Ausnahmen gibt es für Kleinunternehmer:innen § 19 UStG mit einem Jahresumsatz unter 22.000 €.

Tipp: Lass dich von einem Steuerberater beraten, um unerwartete Steuerforderungen zu vermeiden.

Fa­zit: Ga­ra­ge ver­mie­ten – ein­fach, aber mit Tü­cken

Das Vermieten einer Garage kann eine sinnvolle Einnahmequelle sein, doch einige Punkte sind zu beachten:

✅ Mietpreise sind frei verhandelbar, sollten aber marktüblich sein.
✅ Ein schriftlicher Mietvertrag ist ratsam.
✅ Die Nutzung der Garage ist gesetzlich reglementiert.
✅ Steuerliche Aspekte (Einkommens- & Umsatzsteuer) sollten berücksichtigt werden.

Wer sich gut informiert und einen wasserdichten Vertrag aufsetzt, kann von einer sicheren und langfristigen Vermietung profitieren.

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FAQ: Häufige Fragen zu Garage und Stellplatz vermieten

Wie hoch ist die Miete für eine Garage?

Je nach Stadt und Lage können die Preise zwischen 30 € und 150 € pro Monat liegen. Zwar gibt es keine Vorschriften, aber es ist ratsam, sich an den üblichen örtlichen Garagenmieten zu orientieren, wenn man seine Garage vermieten möchte. 

Muss ich als Vermieter Betriebskosten umlegen?

Das ist möglich, aber nur, wenn es explizit im Mietvertrag geregelt ist. Die umlagefähigen Betriebskosten beschränken sich beim Vermieten einer Garage in der Regel auf die Stromkosten für die Hofbeleuchtung und das Garagentor und die Entsorgungskosten von Niederschlagswasser.

Welche Steuern muss ich zahlen?

Einkünfte aus der Vermietung einer Garage sind steuerpflichtig und unterliegen der Einkommenssteuer. Separat vermietete Garagen können zudem umsatzsteuerpflichtig sein.

Darf mein Mieter die Garage als Lager nutzen?

Nein, Garagen sind ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen und fahrzeugbezogenen Gegenständen erlaubt.

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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