Die Mietkaution gehört zum Mietvertrag wie der Schlüssel zur Wohnung – aber muss sie wirklich immer bar gezahlt oder aufs Konto überwiesen werden? Die Mietkautionsbürgschaft ist eine gängige und rechtssichere Alternative, die für beide Seiten Vorteile bringt.

Was sie kostet, wie sie funktioniert und wann sie sinnvoll ist – das erfährst du hier.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei der Mietkautionsbürgschaft garantiert ein Dritter (Bank, Versicherung) die Zahlung – statt einer klassischen Barkaution.

  • Mieter:innen zahlen dafür eine jährliche Gebühr, behalten aber ihre Liquidität.

  • Vermieter:innen erhalten eine Bürgschaftsurkunde als rechtssichere Sicherheit.

  • Die Bürgschaft ist genauso verbindlich wie ein klassisches Kautionskonto – aber mit deutlich weniger Verwaltungsaufwand.

  • Vermieter:innen dürfen eine Kaution verlangen, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag enthalten ist. Nutze VermietenPlus zur Erstellung deines rechtssicheren Mietvertrags.

Was ist ei­ne Mietkautionsbürgschaft?

Die Mietkautionsbürgschaft ist eine der modernen Alternativen zur klassischen Barkaution. Anstatt Geld zu überweisen oder auf einem Kautionskonto zu hinterlegen, übergibt der:die Mieter:in eine Bürgschaftsurkunde – ausgestellt von einer Bank, Versicherung oder auch einer Privatperson.



Für Vermieter:innen bedeutet das: volle Mietsicherheit, aber ohne den Aufwand eines Kautionskontos. Für Mieter:innen bleibt das Geld auf dem eigenen Konto – dafür fällt eine jährliche Gebühr an.

Gerade in Situationen mit finanzieller Doppelbelastung (z. B. laufende Kaution der alten Wohnung + Umzug) bietet die Bürgschaft Vorteile für Mieter:innen.

Kurz gesagt: Die Mietkautionsbürgschaft hat sich als ergänzende Option zur klassischen Kaution etabliert – mit Vorteilen für beide Seiten.

Was kos­tet ei­ne Mietkautionsbürgschaft bei ei­ner Bank?

Bei einer Bankbürgschaft zahlst du als Mieter:in keine Kaution direkt an den:die Vermieter:in, sondern eine Gebühr an die Bank. Diese übernimmt im Schadensfall die Zahlung – und verlangt dafür eine jährliche Vergütung von dem:der Mieter:in.

Wie wird die Gebühr berechnet?

In der Regel richten sich die Kosten nach dem Bürgschaftsbetrag, also der Höhe der sonst üblichen Mietkaution. Üblicherweise verlangen Banken eine jährliche Gebühr zwischen 3 % und 5 % der Kautionssumme. Die Zahlung erfolgt jährlich im Voraus, manche Banken bieten auch monatliche Ratenmodelle an.

Hinweis: Manche Banken erheben zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr oder verlangen eine Sicherheitshinterlegung (Sperreinlage) – das solltest du vorab klären.

Beispielrechnung

Ausgangslage Betrag
Nettokaltmiete 900 €
Kautionshöhe (3 Monatsmieten) 2.700 €
Jährliche Gebühr (4 %) 108 €
Monatlich (wenn angeboten) 9 €

Im Vergleich zur klassischen Barkaution bleibt die Liquidität erhalten – dafür entstehen laufende Kosten, die mit zunehmender Laufzeit wachsen. Die Bank verdient also an der Sicherheit, die sie für dich bereitstellt.

Tipp: Mit dem Mietkautionsrechner kannst du ausrechnen, wie hoch die jährlichen Kosten bei einer bestimmten Kautionshöhe ausfallen würden.

Preisliche Einordnung

  • 3 % Gebühren: Sehr günstig – meist nur bei Top-Bonität oder für Bestandskund:innen.
  • 4–5 % Gebühren: Standardbereich bei den meisten Banken.
  • > 5 %: Unüblich bei Banken – solche Konditionen findet man eher bei Versicherungsbürgschaften (nicht Thema dieses Beitrags).
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Gut zu wissen: Nicht jede Bank bietet Mietkautionsbürgschaften an

Bevor die Mietkautionsbürgschaft eure Lösung wird, sollte dein:e Mieter:in sich erkundigen, ob er:sie diesen Service überhaupt erhält. Denn: Nur wenige Banken bieten eine echte Mietkautionsbürgschaft noch aktiv an – und oft ausschließlich für Bestandskund:innen. Aktuell gehören z. B. die DKB, Commerzbank, Santander und die GLS-Bank zu den Anbietern. Andere Banken, vermitteln stattdessen Bürgschaften über Versicherer, in der Regel zu höheren Konditionen.


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Bank­bürg­schaft für die Miet­kau­ti­on – wie sie funk­tio­niert und was du be­ach­ten musst

Bei einer Bankbürgschaft übernimmt eine Bank die Rolle des Bürgen. Das bedeutet: Kommt es zu Mietrückständen oder Schäden in der Wohnung, kann der:die Vermieter:in die Bank in Anspruch nehmen – bis zur Höhe der vereinbarten Kaution.

Im Gegenzug zahlt der:die Mieter:in eine jährliche Gebühr an die Bank. Diese wird individuell vereinbart und hängt oft von Bonität, Kundenstatus und Kautionshöhe ab.

Wie läuft die Beantragung ab?

  1. Antrag stellen: Der:die Mieter:in beantragt die Bürgschaft direkt bei seiner:ihrer Bank – häufig ist das nur möglich, wenn bereits ein Girokonto dort besteht.
  2. Bonitätsprüfung: Die Bank prüft die Zahlungsfähigkeit und ggf. die SCHUFA-Auskunft.
  3. Bürgschaftsurkunde ausstellen: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bürgschaftsurkunde erstellt und dem:der Vermieter:in übergeben.
  4. Laufzeitbeginn: Die Bürgschaft gilt ab Vertragsbeginn und endet meist automatisch nach Rückgabe der Urkunde.

Welche Voraussetzungen gelten?

Nicht jede:r bekommt eine Bankbürgschaft. Die wichtigsten Bedingungen:

  • Positive Bonität
  • Regelmäßiges Einkommen
  • Konto bei der jeweiligen Bank (oft zwingend erforderlich)
  • Keine schwerwiegenden SCHUFA-Einträge


Für manche Mieter:innen kann die Bürgschaft daher nicht infrage kommen – insbesondere bei finanziellen Vorbelastungen oder unsicherer Einkommenslage.

Was bedeutet das für Vermieter?

Die Bankbürgschaft gilt als vollwertige Sicherheit – vorausgesetzt, die Bürgschaftsurkunde ist korrekt ausgestellt. Besonders wichtig sind dabei eine selbstschuldnerische Bürgschaft und der Verzicht auf Einreden.

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Was bedeutet „selbstschuldnerische Bürgschaft“?

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge – in diesem Fall die Bank – direkt zu zahlen, sobald du als Vermieter:in eine Forderung geltend machst.

Du musst vorher nicht erst den:die Mieter:in verklagen oder mahnen. Diese Form der Bürgschaft ist bei Mietverhältnissen Standard und bietet dir besonders hohe Sicherheit.

Bank­bürg­schaft trotz SCHUFA – geht das?

Ob eine Bankbürgschaft auch mit negativem SCHUFA-Eintrag möglich ist, hängt stark vom jeweiligen Kreditinstitut ab. Viele Banken setzen auf eine positive Bonitätsprüfung und lehnen Anträge bei negativen Einträgen automatisch ab.

Einträge wie Mahnverfahren, Inkassofälle oder laufende Vollstreckungen führen in der Regel zur Ablehnung.

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Tipp für Mieter

Ein Gespräch mit der Bank kann sich auch bei älteren oder erledigten SCHUFA-Einträgen lohnen – die Entscheidung liegt letztlich beim jeweiligen Institut.

Ver­mie­ter auf­ge­passt: Was du zur Bürg­schaft wis­sen musst

Auch wenn die Mietkautionsbürgschaft für viele Mieter:innen eine attraktive Lösung ist – du als Vermieter:in musst sie nicht automatisch akzeptieren. Es gelten bestimmte Regeln und Anforderungen, die du kennen solltest. 


Freunde tragen Kartons und Pflanzen zum beendeten Mietverhältnis die Treppe runter

Kannst du die Bürg­schaft ab­leh­nen?

Ob eine Bürgschaft zulässig ist, hängt vom Mietvertrag ab – dort sollte die Form der Mietsicherheit eindeutig geregelt sein.

Wenn du im Vertrag festgelegt hast, dass die Kaution in bar oder auf einem Kautionskonto hinterlegt werden soll, hast du das Recht, andere Formen wie die Bürgschaft abzulehnen.

Tipp: Falls du dich trotzdem auf eine Bürgschaft einlässt, solltest du darauf bestehen, dass die Urkunde vor Übergabe der Wohnung vollständig und korrekt vorliegt.

Was muss in der Bürgschaftsurkunde ste­hen?

Damit die Bürgschaft im Ernstfall auch rechtlich Bestand hat, muss sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Achte darauf, dass folgende Angaben enthalten sind:

  • Name und Anschrift von Mieter:in, Vermieter:in und bürgender Bank
  • Bürgschaftsbetrag (max. 3 Nettokaltmieten)
  • Selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung
  • Verzicht auf Einreden gemäß §§ 770 und 771 BGB
  • Unterschrift der Bank und ein offizieller Stempel


Gut zu wissen: Du solltest dir immer die Originalurkunde aushändigen lassen – keine Kopie oder PDF. Nur so bist du im Streitfall rechtlich auf der sicheren Seite.

Rück­ga­be der Bürgschaftsurkunde – was muss pas­sie­ren?

Wichtig für dich als Vermieter:in: Die Bürgschaft endet nicht automatisch mit Auszug, sondern erst, wenn du die Originalurkunde zurückgibst. Deshalb ist es entscheidend, diese gut aufzubewahren – sie ist dein „Zugriffsrecht“.
Wenn keine Forderungen mehr offen sind (z. B. nach Nebenkostenabrechnung), sollte die Urkunde zügig zurückgegeben werden.

Was du als Vermieter:in bei offenen Forderungen einbehalten darfst, erfährst du hier im Detail: Kaution einbehalten – was ist erlaubt?

Vor- und Nach­tei­le: Mietkautionsbürgschaft vs. Barkaution

Auch wenn sie heute seltener genutzt wird, ist die Bankbürgschaft eine vollwertige Alternative zur Barkaution – mit Vorteilen für Vermieter:innen und Mieter:innen. 


Kriterium Bankbürgschaft Barkaution (z. B. Kautionskonto)
Sicherheit für Vermieter:in Genauso hoch bei korrekt ausgestellter Urkunde Vertraglich abgesichert über Konto oder Sparbuch
Liquidität für Mieter:in Kautionssumme bleibt verfügbar Geld ist gebunden
Kosten für Mieter:in Laufende Gebühren (meist 3–5 % p. a.) Keine – ggf. geringe Zinsen
Verfügbarkeit Nur mit ausreichender Bonität und oft nur für Bestandskund:innen Für alle Mieter:innen möglich
Verwaltungsaufwand für Vermieter:in Gering – keine Kontoeröffnung nötig Höher – Konto einrichten, Zinsen verwalten
Akzeptanz Muss im Mietvertrag vereinbart oder individuell akzeptiert werden Standard, rechtlich etabliert

Zusammenfassend:
Die Bankbürgschaft kann eine sinnvolle Option sein – besonders dann, wenn du als Vermieter:in auf eine unkomplizierte, rechtssichere Lösung ohne Verwaltungsaufwand setzt. Die Barkaution bleibt dennoch die am weitesten verbreitete Form der Mietsicherheit – insbesondere bei Mieter:innen mit schwächerer Bonität oder wenn du auf absolute Verlässlichkeit bestehst.

Klassische Barkautionen werden meist auf einem Mietkautionskonto oder Mietkautionssparbuch hinterlegt. Wie das korrekt funktioniert, erklären wir dir hier Schritt für Schritt. Diese Varianten sind zwar kostenfrei, bringen aber in der Regel keine nennenswerten Zinsen mehr – was für Mieter:innen kaum einen finanziellen Vorteil bedeutet. Gleichzeitig entsteht für Vermieter:innen zusätzlicher Aufwand bei der Verwaltung und Verzinsung.

Gibt es Al­ter­na­ti­ven zur Bank­bürg­schaft?

Nicht jede:r erhält eine Bankbürgschaft – zum Beispiel bei negativer SCHUFA oder fehlender Kundenverbindung zur Bank. In solchen Fällen gibt es weitere Möglichkeiten, eine Mietkaution abzusichern:

  • Private Mietbürgschaft durch Angehörige
  • Bürgschaften über Versicherungsanbieter


Letztere funktioniert ähnlich wie die Bankbürgschaft, wird jedoch von Versicherungen angeboten – meist zu etwas höheren Konditionen.

Einen Überblick zu weiteren Möglichkeiten der Mietkaution findest du hier:
Mietkaution und Alternativen – jetzt vergleichen.

Fa­zit: Mietkautionsbürgschaft – sinn­voll für dich als Ver­mie­ter?

Die Mietkautionsbürgschaft ist eine rechtlich sichere Alternative zur klassischen Barkaution – vorausgesetzt, die Urkunde ist korrekt ausgestellt. Sie bietet dir als Vermieter:in den Vorteil, dass du keine Konten führen oder Zinserträge verwalten musst. Gleichzeitig hast du im Schadensfall die gleiche rechtliche Handhabe wie bei einer hinterlegten Kaution.

Allerdings ist die Bankbürgschaft nicht für jede:n Mieter:in verfügbar – oft setzen Banken eine gute Bonität und ein bestehendes Kundenverhältnis voraus. Deshalb lohnt sich ein offenes Gespräch zu Beginn des Mietverhältnisses: Welche Form der Mietsicherheit ist für beide Seiten praktikabel?

Unser Tipp:
Wenn dein:e Mieter:in eine Bankbürgschaft vorschlägt, prüfe die Urkunde sorgfältig – und lehne sie nur ab, wenn im Mietvertrag etwas anderes geregelt ist oder die Bedingungen nicht stimmen. So kombinierst du rechtliche Sicherheit mit weniger Aufwand.


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FAQ: Häufige Fragen zur Mietkautionsbürgschaft

Kann man Barkaution und Bürgschaft kombinieren?

Ja, das ist möglich – wenn es im Mietvertrag klar geregelt ist. Du kannst z. B. zwei Monatsmieten als Barkaution vereinbaren und eine dritte durch eine Mietkautionsbürgschaft absichern. Ohne vertragliche Grundlage bist du als Vermieter:in nicht verpflichtet, die Kombination zu akzeptieren.

Wann muss ich die Bürgschaftsurkunde zurückgeben? 

Sobald alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis geklärt sind, solltest du die Bürgschaftsurkunde zurückgeben. In der Praxis behalten Vermieter:innen sie oft bis zur Nebenkostenabrechnung ein. Die Mietkautionsbürgschaft endet erst mit Rückgabe der Originalurkunde – nicht automatisch mit dem Auszug. 

Wie funktioniert die Mietkautionsbürgschaft? 

Bei einer Mietkautionsbürgschaft stellt eine Bank oder Versicherung eine Bürgschaftsurkunde aus. Im Schadensfall zahlt sie an den:die Vermieter:in. Der:die Mieter:in zahlt dafür eine jährliche Gebühr – das Geld muss nicht direkt hinterlegt werden. 

Welche Nachteile hat eine Mietkautionsbürgschaft? 

Mieter:innen zahlen laufende Gebühren und benötigen oft gute Bonität. Für Vermieter:innen kann die Bürgschaft problematisch sein, wenn sie nicht korrekt ausgestellt ist oder wichtige Formulierungen fehlen.

Kann der Vermieter eine Kautionsbürgschaft ablehnen? 

Ja – wenn im Mietvertrag eine andere Form der Kaution vereinbart ist. Wurde die Bürgschaft jedoch zugelassen oder akzeptiert, solltest du prüfen, ob die Urkunde vollständig und rechtssicher ausgestellt wurde. 

Wie läuft eine Mietbürgschaft ab? 

Der:die Mieter:in beantragt die Bürgschaft bei der Bank. Nach Prüfung erhält der:die Vermieter:in eine Urkunde. Diese gilt ab Mietbeginn und wird am Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben – damit endet die Bürgschaft. 

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seit 15.07.2021
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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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