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Die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses an Angehörige ist nicht nur ein praktischer Weg sein, Verwandten zu helfen, sondern bietet auch steuerliche Vorteile – vorausgesetzt, du beachtest einige wichtige Regeln. Von der Höhe der Miete bis zur steuerlichen Absetzbarkeit: Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
Erlaubte Vermietung: Die Vermietung an Angehörige ist grundsätzlich erlaubt, solange du als Vermieter:in mindestens 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangst.
Steuervorteile sichern: Liegt die Miete bei mindestens 50 % der Vergleichsmiete, kannst du die vollen Werbungskosten steuerlich absetzen.
Dokumentation nicht vergessen: Ein schriftlicher Mietvertrag sowie regelmäßige und nachvollziehbare Mietzahlungen sind essenziell, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Vorsicht bei zu niedriger Miete: Falls die Miete unter 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, werden die Werbungskosten nur anteilig anerkannt.
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Wer an Angehörige vermietet, verlangt selten den vollen Mietpreis. Eine verminderte Miete für Familienmitglieder ist erlaubt, solange bestimmte steuerliche Regeln beachtet werden. Dazu zählt die 50 %-Regelung, die besagt, dass die Miete mindestens die Hälfte der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen muss.

Berücksichtige, dass du bei einer verbilligten Vermietung das verwandtschaftliche Mietverhältnis an das Finanzamt melden solltest. Mündliche Mietverträge und Barzahlung des Mietzinses sind hier nicht gern gesehen, weshalb es wichtig ist, alles ordnungsgemäß zu regeln.
Selbst bei den eigenen Kindern als Mieter:innen müssen nachvollziehbare Kontobewegungen erkennbar sein. Die Miete darf aus der Unterhaltszahlung der Eltern stammen – jedoch dürfen die Eltern das Geld nicht zurücküberweisen.
Ein Vorteil bei Verwandten als Mieter:innen besteht darin, dass du trotz geringerer Einnahmen steuerliche Vorteile erhältst. Denn wenn die Aufwendungen für die Mietimmobilie die Mieteinnahmen überschreiten, wirkt sich das positiv auf die zu zahlenden Steuern aus. Wer also günstig an Familienangehörige vermietet, kann die zu versteuernden Mieteinnahmen weiter verringern.
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Ein Mietvertrag mit Angehörigen sollte genauso professionell aufgesetzt werden wie bei fremden Mieter:innen.
Dazu gehören:
- Höhe der Miete (mind. 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete)
- Nebenkosten
- Zahlungsweise (am besten per Dauerauftrag) und Zahlungsziel
- Laufzeit des Mietverhältnisses
Wichtig: Ohne schriftlichen Vertrag kann das Finanzamt die steuerliche Absetzbarkeit infrage stellen!
Du musst nachweisen können, dass die Mietzahlungen geleistet wurden, weshalb ein Dauerauftrag oder eine pünktliche Banküberweisung ebenfalls im Mietvertrag vereinbart werden sollte. Die Zahlung der tatsächlichen Miete kann somit auch vom Finanzamt überprüft werden.
Gut zu wissen: Auch nahe Verwandte solltest du schriftlich abmahnen, wenn diese über einen längeren Zeitraum keine Miete für die Wohnung zahlen. Du kannst aber Ratenzahlungen vereinbaren.
Ein Mietvertrag komplett ohne Miete ist zwar möglich, kommt aber nur selten vor. Zudem kannst du in diesem Fall keine steuerlichen Vergünstigungen gültig machen. Solltest du dich dennoch dafür entscheiden, gehört diese Regelung genauso wie alle Absprachen zum Mietverhältnis in den Mietvertrag.
Im Mietvertrag solltest du auch angeben, dass es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis mit der üblichen Kündigungsfrist handelt. Anderenfalls musst du gegenüber dem Finanzamt einen Totalüberschuss über den befristeten Zeitraum vorlegen.
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Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der entscheidende Faktor für die steuerliche Anerkennung.
Du kannst sie
- aus dem Mietspiegel der Stadtverwaltung,
- von Immobilienmakler:innen oder
- durch Vergleichsangebote ermitteln.
Stelle sicher, dass du die ortsübliche Vergleichsmiete maximal um die Hälfte unterschreitest. Hierbei wird von der Warmmiete ausgegangen. Verlangst du für deine Wohnung weniger als 50 % der sonst üblichen Warmmiete, ist nur ein anteiliger Abzug der Werbungskosten möglich. Wird für überlassene Möbel wie eine Einbauküche, eine anderweitig möblierte Wohnung oder eine Garage zusätzliche Miete vereinbart, gelten hier ebenfalls die 50 Prozent.
Beispiel im Überblick
Vergleichsmiete warm |
Mindestmiete für Steuerersparnis |
---|---|
1.000 € / Monat | 500 € / Monat |
800 € / Monat | 400 € / Monat |
600 € / Monat | 300 € / Monat |
Achtung: Falls du möblierte Wohnungen vermietest, kann das Finanzamt einen Möblierungszuschlag ansetzen, der die Mindestmiete erhöht!
Solange die Miete mindestens 50 % der Vergleichsmiete beträgt, kannst du die vollen Werbungskosten steuerlich absetzen. Dabei handelt es sich vor allem um Kosten, die du nicht auf deine Mieter:innen umlegen kannst.
Dazu zählen beispielsweise:
✅ Abschreibungen (AfA – Absetzung für Abnutzung) auf den Gebäudeanteil
✅ Kreditzinsen
✅ Renovierungs- und Instandhaltungskosten
✅ Reparaturkosten
✅ Kosten für Steuerberatung
✅ Maklerprovision
✅ Fahrtkosten
✅ Hausnebenkosten (nicht umlagefähig)
✅ Kosten für juristischen Beistand
✅ Mitgliedsbeiträge (z. B. Haus- und Grundbesitzerverein)
✅ Werbekosten für Anzeigen
✅ Kontoführungsgebühren
✅ Bürokosten
Falls die Miete unter 50 % liegt, werden die Werbungskosten nur anteilig anerkannt.
Finanzamt-Tipp: Um steuerliche Probleme zu vermeiden, solltest du die Miete regelmäßig anpassen! – Mehr zum Thema Mieteinnahmen versteuern und Steuern sparen.
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Wer nahe Verwandtschaft zu vergünstigten Konditionen bei sich wohnen lassen möchte, kann dies über die 50-Prozent-Regelung tun. Damit ist sichergestellt, dass das Finanzamt mitspielt und Kosten der Vermietung vollumfänglich abgesetzt werden können. Für Vermieter:innen besteht der Vorteil im Steuersparen, denn reduzierte Einnahmen bei normalen Unterhaltungskosten der Immobilie reduzieren die Steuerlast deutlich.
FAQ: Häufige Fragen zur Vermietung an Angehörige
-
Was ist bei Vermietung an Angehörige zu beachten?
-
Du solltest dem Finanzamt den niedrigen Mietpreis erklären, indem du auf das verwandtschaftliche Verhältnis hinweist und den Mietvertrag vorlegst. Lege auch die ortsübliche Vergleichsmiete vor, um die Werbungskosten in voller Höhe anrechnen zu können.
-
Wie hoch muss die Miete bei der Vermietung an Angehörige sein?
-
Bei der Vermietung an Angehörige muss ein gewisser Anteil der ortsüblichen Vergleichsmiete als Mietzins angesetzt werden. Vor 2021 waren es 66 Prozent, aktuell sind es 50 Prozent der Warmmiete. Verwandte müssen also mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlen, damit der:die Vermieter:in weiterhin seine:ihre Kosten vollständig von der Steuer absetzen kann.
-
Darf ich meine Wohnung auch ohne Miete an Angehörige vermieten?
-
Ja, du darfst deine Wohnung auch mietfrei vermieten, beispielsweise beim Vermieten an Angehörige. Dennoch solltest du einen schriftlichen Mietvertrag aufsetzen. Zudem kannst du bei einem Mietpreis, der mehr als um die Hälfte unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, keine steuerlichen Vorteile geltend machen.
-
Wie oft muss ich die Miete anpassen?
-
Es ist ratsam, die Miete alle zwei bis drei Jahre zu überprüfen und anzupassen, um steuerliche Vorteile langfristig zu sichern.
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Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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Als Vermieter:in musst du sicherstellen, dass sich deine Mietpreise nicht unterhalb von 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete befinden. Bei Bedarf solltest du die Miete mit einer Mieterhöhung korrigieren. Gerade beim Möblierungszuschlag passieren häufig Rechenfehler, die für dich teuer werden können. Willst du die Miete dennoch günstig halten und dir keinen Ärger einhandeln, vermiete lieber leer oder verschenke die Möbel an deine Verwandten.